Weitere Verordnungen zur Kernenergie: Eröffnung der Vernehmlassung
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat bei den Kantonen und bei interessierten Kreisen eine Anhörung zum Entwurf von vier neuen Verordnungen zur Kernenergie eröffnet.
Mit den Verordnungen werden unter anderem Mindestanforderungen an fachlich ausgewiesenes Personal von Kernanlagen definiert, eine Rechtsgrundlage für die Zuverlässigkeitskontrolle geschaffen und Aufgaben sowie Befugnisse von Betriebswachen weiterreichend geregelt.
Das Kernenergiegesetz ist zusammen mit der Kernenergieverordnung am 1. Februar 2005 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zum Kernenergiegesetz. Daneben hat nun der Bundesrat vier weitere Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt:
- - Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen: Sie regelt die Qualifikation, Ausbildung und Eignung des Personals von Kernanlagen.
- - Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen: Die Personensicherheitsprüfung ist ein wichtiges Mittel der Risikoprävention. Für das Bundespersonal und für Angehörige der Armee sowie für beauftragte Dritte gilt die Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV). Für die Kernanlagen soll eine eigene Regelung geschaffen werden. Der vorliegende Entwurf verweist jedoch in weiten Teilen auf die PSPV.
- - Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen: Zum Schutz vor gewaltsamen Einwirkungen sind in den grossen Kernanlagen bereits heute Betriebswachen im Einsatz. Diese Verordnung legt insbesondere die Aufgaben und Befugnisse der Betriebswachen sowie deren Ausrüstung und Bewaffnung fest.
- - Verordnung über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen in Kernanlagen: Sie regelt die spezifischen Anforderungen an die Sicherheit und die wiederkehrenden Prüfungen der Behälter und Rohrleitungen. Damit werden veraltete Grundlagen für sicherheitstechnisch klassierte Druckgeräte und -behälter ersetzt.
Source
M.A. nach Uvek, Medienmitteilung, 6. Juli 2005