Tagung der Deutsch-Schweizerischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen
Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre Jahrestagung vom 3. bis 4. November 2005 abgehalten.
Die Schweizer Seite informierte über die Fortsetzung des Verfahrens für die Entsorgung hochaktiver Abfälle. Der Entsorgungsnachweis, der sich auf Untersuchungen der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im grenznahen Zürcher Weinland stützt, zeigt die grundsätzliche Machbarkeit der geologischen Tiefenlagerung der hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle, stellt aber noch keine Standortwahl für ein zukünftiges Endlager dar. Der zukünftige Standort wird unter Berücksichtigung weiterer Alternativmöglichkeiten im so genannten Sachplanverfahren ermittelt. Die Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle stösst sowohl in den grenznahen deutschen Bundesländern als auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf grosses Interesse. Letzteres hatte am 13. Oktober 2005 eine «Begleitkommission Schweiz» zum Thema Endlagerung ins Leben gerufen. Die Vertreter aus Baden-Württemberg bezeichneten das bisherige Vorgehen der Schweizer Behörden, insbesondere deren Informationspolitik und die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Mitsprache, als vorbildlich.
Die deutsche Seite informierte über ihr neues Gesetz zur Kontrolle hochaktiver Quellen, das zurzeit in Vorbereitung ist. Das Gesetz dient der Verhinderung der unkontrollierten Weiterverbreitung radioaktiver Stoffe sowie der Verringerung der Möglichkeit des Missbrauchs radioaktiver Stoffe für terroristische Zwecke. Entscheidend für die Umsetzung des neuen Gesetzes ist die Schaffung eines zentralen Quellenregisters. Das Gesetz soll anfangs 2007 in Kraft treten. Zudem berichtete die deutsche Delegation über die Fortsetzung des Ausstiegs aus der Kernenergie mit der Stilllegung des Kernkraftwerks Obrigheim im Mai 2005. In absehbarer Zeit sollen die Kernkraftwerke Biblis-A und Neckar-1 stillgelegt werden. Im September 2005 wurde zudem die Rückbaugenehmigung für das schon früher stillgelegte Kernkraftwerk Stade erteilt. Beim Schutz der Kernanlagen gegen Angriffe mit Flugzeugen setzt Deutschland auf Störung der Navigationshilfen und die Vernebelung der Anlagen. Damit diese Massnahmen wirksam werden, ist das schnelle und zuverlässige Funktionieren der Alarmierungskette entscheidend. Demgegenüber setzt die Schweiz, wie die meisten Länder, vor allem auf die Widerstandsfähigkeit der Schutzhülle und punktuelle Verbesserungen in der Anlage.
Die Schweiz informierte Deutschland schliesslich über das anfangs 2005 in Kraft gesetzte neue Kernenergiegesetz, das eine moderne und umfassende Basis für die friedliche Nutzung der Kernenergie geschaffen hat. Weitere wichtige gesetzgeberische Arbeiten sind die Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes und dabei insbesondere die Anpassung der Deckungssumme bei Unfällen sowie die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung mit dem für 2006 geplanten Öffentlichkeitsgesetz.
Source
M.A. nach HSK, Medienmitteilung, 11. November 2005