Schweiz: Öffentliche Auflage zum Entsorgungsnachweis abgeschlossen

Am 12. Dezember 2005 ist die dreimonatige öffentliche Auflage der Unterlagen und Berichte zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) basierend auf dem Opalinuston des Zürcher Weinlands abgelaufen.

12 déc. 2005
Bohrkerne aus dem Opalinuston (Dogger) der Bohrung Benken.
Bohrkerne aus dem Opalinuston (Dogger) der Bohrung Benken.
Source: Nagra

Bis anhin hat das zuständige Bundesamt für Energie (BFE) rund 4000 Stellungnahmen erhalten; gut 800 aus der Schweiz, fast 2800 aus Deutschland, 200 aus Österreich und 5 aus Frankreich. Sie werden in den kommenden Monaten systematisch ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst werden. Basierend auf diesem Bericht und den Unterlagen zum Entsorgungsnachweis wird der Bundesrat voraussichtlich in der ersten Hälfte 2006 über den Entsorgungsnachweis entscheiden.
Am Auflageverfahren beteiligten sich neben den interessierten Kantonen (Aargau, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich) auch Gemeinden, wie zum Beispiel die Gruppe Opalinus (Benken, Marthalen, Trüllikon), sowie politische Parteien und Organisationen aus der Schweiz. Stellungnahmen verfassten auch das Deutsche Bundesministerium für Umwelt (BMU), das Land Baden-Württemberg, das österreichische Umweltbundesamt, das Land Vorarlberg sowie weitere Gemeinwesen aus dem benachbarten Ausland.
Der Entsorgungsnachweis ist seit 1978 gesetzlich vorgeschrieben und auch im neuen Kernenergiegesetz enthalten. Die Nagra ist aufgrund ihrer Untersuchungen zum Schluss gekommen, der Entsorgungsnachweis für die Lagerung von Brennelementen sowie verglasten hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfällen basierend auf dem Opalinuston des Zürcher Weinlandes sei erbracht. Kommt der Bundesrat zum gleichen Schluss, bedeutet dies jedoch noch keinen Standortentscheid. Der Bund will getrennt über die grundsätzliche Entsorgungsfrage und den konkreten Standort entscheiden.

Source

A.Z. nach UVEK, Medienmitteilung, 13. Dezember 2005

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