Kyoto-Protokoll in Kraft
Neunzig Tage nach Eingang der Ratifikationsurkunde der Russischen Föderation beim Uno-Generalsekretariat - am 16. Februar 2005 - ist das «Kyoto-Protokoll zum Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über den Klimawandel» in Kraft getreten.
Dies bedeutet erstens, dass von diesem Tag an die 25 Länder der EU und 35 weitere Industrieländer völkerrechtlich verpflichtet sind, die Emission von sechs Treibhausgasen im Zeitraum 2008-2012 unter die Gesamtheit ihrer Emissionen im Referenzjahr 1990 zu senken. Der vereinbarte Durchschnittswert von 5,2% ergibt sich aus den für jedes Land individuell festgelegten Zielwerten. Zweitens vermittelt der Rechtsrahmen des Protokolls dem internationalen Handel mit Kohlenstoff-Emissionszertifikaten ein starkes Marktsignal. Drittens unterstützt das Protokoll durch die Clean Development Mechanisms Investitionen in Entwicklungsländern, die zugleich die nachhaltige Entwicklung fördern und Emissionen mindern. Viertens kann der 2001 beschlossene Anpassungsfonds seine Arbeit aufnehmen, um Entwicklungsländern bei der Bewältigung negativer Folgen des Klimawandels zu helfen.
Wie unlängst an der Klimakonferenz COP 10 in Buenos Aires festgestellt wurde, liegt die Bedeutung des Abkommens weniger im Umfang des globalen Reduktionsziels. Es kann schädliche Klimaänderungen noch nicht abwenden. Die Bedeutung liegt vielmehr in seinem Zustandekommen an sich als erstem Schritt zu einem umfassenden Abkommen. Dieses müsste die abseits stehenden Industrieländer Australien und USA einbinden und auch für die grossen Entwicklungsländer - namentlich China, Brasilien und Indien -Emissionsziele festlegen. Dafür besteht gemäss einem Bericht der International Climate Change Taskforce - einer amerikanisch-britisch-australischen Denkfabrik - vom 25. Januar 2005 zu Händen des G8-Gipfels höchstens noch zehn Jahre Zeit. Dass die grossen Entwicklungsländer dabei künftig auch in die Pflicht zu nehmen sind, unterstützt die EU-Kommission in einem Strategiepapier vom 9. Februar.
Schweizer Politik bestärkt
«Das Inkrafttreten des Protokolls bestärkt die Schweiz in ihrer Politik zur Reduktion der Treibhausgase und erinnert uns an unsere Pflicht, das CO2-Gesetz anzuwenden», meinte Bundesrat Moritz Leuenberger, Chef des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), zum Inkrafttreten des Abkommens. Die Schweizer Forschergruppen, die seit den 60er-Jahren massgeblich zur internationalen Klima- und Treibhausgasforschung beitragen, ziehen erst im April und Mai 2005 öffentlich Bilanz.
Source
P.B. nach UNFCCC, Pressemitteilung und Unterlagen, 10. und 16. Februar, Energieforum Schweiz, Unterlagen, sowie Uvek, Medienmitteilung, 15. Februar 2005
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