Konzeptentwurf für Sachplan geologische Endlager in Vernehmlassung
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 15. März 2006 einen ersten Entwurf zum Konzeptteil des Sachplans «Geologische Tiefenlager» vorgestellt, dessen Erarbeitung von einem Beirat unter der Leitung des Luzerner alt Regierungsrats Paul Huber begleitet worden war. Der Entwurf wird nun in einem breiten Mitwirkungsverfahren weiterentwickelt und fertig gestellt.
Mit diesem Planungsinstrument legt der Bund die wesentlichen Kriterien für die Standortwahl von geologischen Tiefenlagern für schwach- und mittelaktive sowie für hochaktive Abfälle fest. Gemäss BFE gewährleistet das Sachplanverfahren zudem die kontinuierliche Information der Öffentlichkeit, ein transparentes Auswahlverfahren in drei Etappen sowie die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen, Gemeinden und Nachbarstaaten. Gemäss Kernenergieverordnung muss der Bund die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in einem Sachplan festlegen. Die Ausarbeitung des Sachplans erfolgt durch das BFE in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE).
Die drei Etappen für die Standortwahl
Der Konzeptteil des Sachplans definiert das Verfahren für die Standortwahl. Vorgesehen sind drei Etappen, die schliesslich zu den Standorten für geologische Tiefenlager führen. Oberste Priorität haben sicherheitstechnische Kriterien: Der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt sein.
In der ersten Etappe beantragen die Entsorgungspflichtigen (Nagra) aufgrund der im Sachplan definierten sicherheitstechnischen Kriterien die Aufnahme von potenziellen Standortregionen in den Sachplan. Das BFE informiert die betroffenen Kantone, Gemeinden und Nachbarstaaten und setzt eine politische Begleitgruppe ein. Unter Federführung des ARE wird die grundsätzliche Machbarkeit aus raumplanerischer Sicht geprüft und die Sicherheitsbehörden beurteilen die sicherheitstechnischen Aspekte. Bei positiver Beurteilung erarbeitet das BFE Objektblätter für die potenziellen Standortregionen und legt diese dem Bundesrat zur Genehmigung vor (Vororientierung).
Die zweite Etappe dient schwergewichtig der Bewertung von raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekten. Die betroffenen Regionen haben die Möglichkeit, bei der Einengung und Identifizierung von potenziellen Standorten sowie bei der Ausgestaltung der Oberflächeninfrastruktur mitzuwirken. Zu diesem Zweck werden Partizipationsgremien geschaffen. Die Entsorgungspflichtigen müssen mindestens je zwei potenzielle Standorte für schwach- und mittelaktive sowie für hochaktive Abfälle vorschlagen. Weiter werden wirtschaftliche Analysen durchgeführt und der Einfluss eines Lagers auf die regionale Entwicklung wird untersucht. Bei positiver Beurteilung durch die Behörden werden die Objektblätter vom BFE aktualisiert, dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zur Genehmigung vorgelegt und im Sachplan aufgenommen (Zwischenergebnis).
In der dritten Etappe schlagen die Entsorgungspflichtigen je einen Standort für die schwach- und mittelaktiven sowie für die hochaktiven Abfälle vor (oder einen gemeinsamen Standort für alle Abfallkategorien). Unter Einbezug der betroffenen Region werden die Projekte vorerst weiter konkretisiert, vertiefende Untersuchungen der sozioökonomischen Auswirkungen vorgenommen und flankierende Massnahmen definiert. Die geologischen Kenntnisse müssen vor der Fokussierung auf einen Standort auf einen gleichwertigen, hohen Kenntnis stand gebracht werden. Etappe 3 endet mit der Festsetzung des Standorts im Sachplan und der Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat. Die Rahmenbewilligung muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum.
Source
H.R. nach BFE, Medienmitteilung, 15. März 2006
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