Zwischenfall der Ines-Stufe 2 in Flamanville
Die französische nukleare Aufsichtsbehörde hat die Ereignisse vom 21. Januar 2002 im Kernkraftwerk Flamanville-2 der Electricité de France (EDF) auf der siebenstufigen internationalen Störfallbewertungsskala für Kernanlagen Ines auf Stufe 2 klassiert, das heisst als Zwischenfall mit sicherheitstechnischer Bedeutung. Gleichzeitig hat sie festgestellt, dass die Ereignisse ohne Folgen für das Personal und die Umwelt blieben.
Ein Fehler bei Instandhaltungsarbeiten führte zum Versagen eines leittechnischen Systems, das einen Teil der Informationen über den Reaktorzustand in den Kommandoraum meldet und Befehle an Einrichtungen weiterleitet, die für die Sicherheit wichtig sind. Das Versagen weiterer Einrichtungen, aber auch unangemessene Eingriffe, lösten in der Folge eine Kette von Anomalien aus.
Die Aufsichtsbehörde führte am 23. Januar 2002 eine Inspektion am Standort durch. Sie stellte dabei fest, dass Systeme wegen der unvollständigen Anwendung von Fahrvorschriften beschädigt worden waren. Die Behörde verlangte daher eine genaue Abklärung der Gründe für ein solches Fehlverhalten. Ferner machte sie die Erteilung der Bewilligung zur Wiederinbetriebnahme vom Nachweis einer vollständigen Instandstellung der beschädigten Einrichtungen abhängig. Dieser Nachweis lag am 30. Januar 2002 vor, und die EDF erhielt grünes Licht für das Wiederanfahren.
Quelle
P.B. nach Medienmitteilung der ASN, 1. Februar 2002