Zwilag erhält Betriebsbewilligung für die Abfallbehandlungsanlagen
Das Zwischenlager Würenlingen (Zwilag) hat vom Bundesrat am 6. März 2000 die Betriebsbewilligung für die Abfallbehandlungsanlagen (Konditionierungsanlage für schwachradioaktive Abfälle sowie Verbrennungs- und Schmelzanlage) erhalten.
Der Bundesrat fällte seinen Entscheid aufgrund der positiven Beurteilung in einem Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) vom August 1999, worin unter anderem festgehalten ist, dass die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb der Abfallbehandlungsanlagen gegeben sind, sofern die vorgeschlagenen Auflagen erfüllt und die Hinweise des Gutachtes befolgt werden. Zudem wurde auch die Auffassung der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) berücksichtigt, nach der das Gutachten der HSK eine umfassende, systematische Beurteilung aller für die Betriebsbewilligung der Abfallbehandlungsanlagen wichtigen Aspekte enthält. Der Bundesrat kommt zum Schluss, der sichere Betrieb der Abfallbehandlungsanlagen sei gewährleistet und der Schutz von Menschen, fremden Sachen oder wichtigen Rechtsgütern sei sichergestellt.
Quelle
H.R. nach Medienrohstoff des Uvek vom 6. März 2000