Zusätzliches Geld für Stilllegung von Kosloduj

Die EU plant, ihre finanzielle Unterstützung zur Stilllegung des bulgarischen Kernkraftwerks Kosloduj bis Ende 2013 auszuweiten. Am 20. Mai 2010 hat sich das Europaparlament dafür ausgesprochen, eine Finanzhilfe in der Höhe von EUR 300 Mio. für einen sicheren Umgang mit radioaktiven Abfall bereitzustellen. Dafür fordern die Abgeordneten eine striktere finanzielle Kontrolle des Vorgangs sowie weitere Investitionen in die Energieeffizienz.

31. Mai 2010

Während der Beitrittsverhandlungen im Jahr 2005 hatte Bulgarien eingewilligt, die Blöcke 1–4 des Kernkraftwerks Kosloduj frühzeitig abzuschalten und anschliessend stillzulegen. Im Gegenzug erklärte sich die EU bereit, die Stilllegungsmassnahmen mit Folgekosten bis 2009 finanziell zu unterstützen. Da die Stilllegung bis heute nicht vollständig vollzogen wurde, hat die EU- Kommission im Oktober 2009 einen Vorschlag ausgearbeitet, der eine zusätzliche Unterstützung in der Höhe von EUR 300 Mio. (CHF 425 Mio.) für den Zeitraum 2010–2013 vorsieht.

Alternativen fördern, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren

Im Gegenzug für die Finanzhilfe von EUR 300 Mio. verlangt das Parlament, dass EUR 180 Mio. für eine sichere Stilllegung verwendet werden. Die restlichen EUR 120 Mio. sollen in Energiesparmassnahmen fliessen. Die Abgeordneten fordern zudem eine detaillierte Aufgliederung der individuellen Projekte innerhalb des geförderten Programms wie technische Unterstützung, Bereitstellung der Gehälter der am Standort des Kernkraftwerks beschäftigten Fachkräfte, Bau eines nationalen Endlagers für radioaktive Abfälle sowie entsprechende Entsorgung. Eine frühzeitige Abschaltung von Kosloduj habe bereits einen erheblichen zusätzlichen Anstieg der Treibhausgasemissionen zur Folge. Deshalb bleibe das primäre Ziel des Programms, trotz der geplanten Stilllegung einen Beitrag für die Umwelt, die Wirtschaft und die Versorgungssicherheit im betroffenen Raum zu leisten.

Striktere Prüfungen, genauere Berichterstattungen

Die Kommission wird die Verwendung der Finanzhilfe überwachen und ist berechtigt, sie selber zu überprüfen oder dafür externe Stellen einzuschalten. Die Abgeordneten fordern zudem, dass das Europäische Parlament und der Rechnungshof über die gleichen Zugangsrechte verfügen. 518 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, 17 dagegen, 73 enthielten sich der Stimme.

Quelle

M.A. nach EU, Pressemitteilung, 20. Mai 2010

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