Zusätzliche Kreditzusage für Olkiluoto-3
Die Aktionäre des finnischen Energieunternehmens Teollisuuden Voima Oyj (TVO) haben einem zusätzlichen Aktionärsdarlehen von EUR 400 Mio. zugestimmt. Damit soll die TVO «einen ausreichenden Liquiditätspuffer und eine ausreichende Eigenkapitalquote» beibehalten können, um das EPR-Projekt Olkiluoto-3 abzuschliessen.
Laut TVO umfasst die Zusage der Aktionäre neue nachrangige Gesellschafterdarlehensverträge in Höhe von EUR 400 Mio. «Alle TVO-Aktionäre haben (…) die Aktionärsdarlehensvereinbarung gemäss dem Vorschlag des TVO-Verwaltungsrates unterzeichnet», heisst es in einer Erklärung.
Die Areva bereite weiterhin eine finanzielle Lösung vor, um das Olkiluoto-3-Projekt bis zum Ende des Garantiezeitraums abzuschliessen, erklärte die TVO. Die Verhandlungen mit dem Anlagenlieferanten, dem Areva-Siemens-Konsortium, über die Bedingungen für den Abschluss des Projekts würden ebenfalls fortgesetzt, so das Unternehmen weiter.
Die Aktionäre stehen laut TVO weiterhin fest entschlossen hinter dem Olkiluoto-3-Projekt, das nach seiner Fertigstellung etwa 14% des finnischen Strombedarfs decken wird. Die bestehenden Kernkraftwerkseinheiten Olkiluoto-1 und -2 erzeugen etwa 17% des finnischen Strombedarfs und ihre Betriebsgenehmigungen sind bis 2038 gültig.
Ein kürzlich für Olkiluoto-3 veröffentlichter aktualisierter Zeitplan besagt, dass die erste Brennstoffbeladung im März 2021 erfolgen wird. Die erste Stromabgabe ist im Oktober 2021 vorgesehen und die reguläre Stromerzeugung soll im Februar 2022 beginnen. Die im August 2005 in Betrieb genommene EPR-Einheit liegt etwa zehn Jahre hinter dem anfänglichen Zeitplan zurück.
Die Kosten für Olkiluoto-3 wurden ursprünglich auf EUR 3,2 Mrd. veranschlagt, doch 2012 schätzte die Areva die Gesamtkosten auf knapp EUR 8,5 Mrd. Seitdem hat sie keine aktualisierte Kostenprojektion veröffentlicht. Olkiluoto-3 wurde als schlüsselfertiges Festpreisprojekt von einem Konsortium offeriert, das von der Areva GmbH, der Areva NP SAS und der Siemens AG gegründet wurde. Der Vertrag sieht vor, dass das Konsortialunternehmen gesamtschuldnerisch für vertragliche Verpflichtungen haftet.
Quelle
M.A. nach TVO, Medienmitteilung, 14. Dezember 2020