Zürich: Rückzug der kantonalen Initiative «Atomfragen vors Volk»
Anlässlich der Behandlung der kantonalzürcherischen Volksinitiative «Atomfragen vors Volk» am 17. Januar 2005 im Kantonsrat ist diese von den Initianten zurückgezogen worden.
Als Begründung wurde angegeben, dass das neue Kernenergiegesetz - welches ein nationales fakultatives Referendum über die Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager vorsieht, aber keine kantonalen Volksabstimmungen - die Initiative sinnlos mache.
Die Initiative wollte Konzessionen für die Lagerung von radioaktiven Abfällen im Untergrund sowie die bewilligungspflichtigen Vorbereitungshandlungen dazu der kantonalen Volksabstimmung unterstellen. Die Initiative war am 11. März 2002 mit 12'497 gültigen Unterschriften eingereicht worden. In seinem Antrag an den Kantonsrat vom 26. November 2003 beantragte der Regierungsrat, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. In seiner Weisung dazu schreibt er: «Gegen die Rahmenbewilligung kann - wie erwähnt - das Referendum ergriffen werden; die Volksabstimmung findet aber, da es um die Erfüllung einer nationalen Aufgabe geht, gesamtschweizerisch statt. Rechtsstaatlich und auch vom Demokratieverständnis her wäre es problematisch, wenn mit einem kantonalen Referendum, das zu einem kantonalen Vetorecht führen könnte, die Erfüllung einer nationalen Aufgabe verhindert würde. Hinzu kommt, dass die Rahmenbewilligung einer Entsorgungsanlage für radioaktive Abfälle in erster Linie auf Grund von naturwissenschaftlichen und technischen Abklärungen sowie von Sicherheitsaspekten zu erteilen ist. Es wäre fragwürdig, wenn solche umfassende Abklärungen mit einem Vetorecht des unmittelbar betroffenen Kantons übergangen werden könnten.» Die vorberatende Kommission schloss sich dem Antrag des Regierungsrats mit einer Gegenstimme an.
Quelle
M.E.