Wellenberg: Aufsichtstätigkeiten der HSK

Als Sicherheitsbehörde des Bundes auf dem Gebiet der Kernenergie übernimmt die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) auch die wissenschaftliche Begleitung und die Begutachtung der vorbereitenden Handlungen im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle. Sie wird auch die allfällige Projektierung und Ausführung des Sondierstollens Wellenberg intensiv beaufsichtigen.

9. Juli 2002

Vor Beginn der Arbeiten wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine optimale Ausführung des Sondierstollens und der begleitenden Untersuchungen erfüllt sind, und während der Arbeiten wird überwacht, dass die Anforderungen der Behörden eingehalten sind.
Bevor - nach einem allfälligen positiven Entscheid in der Volksabstimmung vom 22. September - der Bau des Sondierstollens in Angriff genommen werden darf, muss die Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) ein umfassendes Untersuchungsprogramm erarbeiten und der HSK zur Prüfung vorlegen. Das Untersuchungsprogramm muss dem Zweck des Sondierstollens entsprechen: Es muss verlässliche Angaben über den Aufbau und die Eigenschaften des Inneren des Wellenbergs verschaffen. Diese Angaben dienen später als Grundlagen zur Beurteilung der Sicherheit eines allfälligen Lagers. Andererseits muss das Untersuchungsprogramm auch die geeignete Messung der in den Ausschlusskriterien festgelegten Parameter umfassen. Die Ausschlusskriterien ermöglichen eine rasche Beurteilung der Befunde im Sondierstollen. Erst wenn die Anforderungen an das Untersuchungsprogramm erfüllt sind, wird die HSK den Bau des Sondierstollens freigeben. Sie wird das Ergebnis ihrer Überprüfung des Untersuchungsprogrammes in einem Bericht dokumentieren, der veröffentlicht wird.
Während der Errichtung des Sondierstollens wird die HSK die Ausbrucharbeiten und die Untersuchungen mittels Inspektionen vor Ort begleiten und überwachen. Zu diesem Zweck zieht sie auch qualifizierte externe Experten bei. Mit der Begleitung der Arbeiten will sich die HSK eigene Informationen über die geologische Beschaffenheit des Wellenberges verschaffen, die ihr eine unabhängige Beurteilung ermöglichen. Sie wird ferner die Messungen der Parameter der Ausschlusskriterien eng verfolgen, die ein Jahr nach Ausbruch des Stollens durchgeführt werden sollen. Aufgrund der Messergebnisse wird die HSK die Einhaltung der Ausschlusskriterien prüfen und diese Beurteilung veröffentlichen. Auf dieser Basis wird dann über die Weiterführung des Projekts entschieden.
Weitere Fachstellen von Bund, Kanton und Gemeinde werden die Arbeiten im Sondierstollen ihren Belangen entsprechend überwachen. Es wird somit sichergestellt, dass sämtliche Auflagen aus den Bewilligungen und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Aufsichtskommission, in welcher alle diese behördlichen Stellen vertreten sind und die bereits während der Sondierbohrungen aktiv war, wird ihre Koordinationsarbeit wieder aufnehmen. Von Seiten der Gemeinde Wolfenschiessen wird wie bis anhin auch ein Experte vertreten sein, der die Interessen des Komitees für die Mitsprache des Nidwaldner Volkes bei Atomanlagen (MNA) wahrnimmt und Einblick in alle Untersuchungsergebnisse haben wird.
Sofern der Sondierstollen gebaut werden kann und die von der HSK formulierten Ausschlusskriterien eingehalten sind, darf das Projekt hinsichtlich der Errichtung eines Lagers weitergeführt werden. Zu diesem Zweck muss die GNW die aus dem Sondierstollen gewonnenen Erkenntnisse in eine umfassende Sicherheitsanalyse integrieren, anhand welcher die Eignung des Standorts für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle von der HSK zu beurteilen sein wird. Diese Beurteilung wird zu Handen des Bundesrats anlässlich des Rahmenbewilligungsverfahrens erfolgen, das dann wieder aufgenommen wird. Parallel dazu wird sich die Nidwaldner Bevölkerung anlässlich einer weiteren Abstimmung über die bergrechtliche Konzession, diesmal für das Lager, aussprechen müssen. Sofern einerseits die Rahmenbewilligung vom Bundesrat erteilt und vom Parlament genehmigt wird und andererseits die Konzession vom Regierungsrat erteilt und vom Nidwaldner Stimmvolk genehmigt wird, kann die GNW die Bewilligungen zunächst für den Bau und danach für den Betrieb des Lagers beantragen. Die HSK wird, wie bei jeder Kernanlage, das vorgelegte Projekt im Rahmen der Bewilligungsverfahren gründlich prüfen und zu Handen des Bundesrats beurteilen. Sie wird auch den Bau und den Betrieb des Lagers intensiv überwachen und dabei die Einhaltung sämtlicher Auflagen und Anforderungen sicherstellen.

Quelle

M.E. nach Mitteilung der HSK vom 10. Juli 2002

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft