Weitere Planungsstudien für Platzierung der Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat am 15. Mai 2014 weitere Planungsstudien zur Platzierung der Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager vorgestellt und dokumentiert. Im Standortgebiet Zürich Nordost hat die Nagra das Areal «ZNO-6b» für den Verbleib im weiteren Verfahren bezeichnet.
Nach den Planungsstudien für die Standortregionen Wellenberg, Jura Ost, Jura-Südfuss und Südranden, welche die Nagra 2013 veröffentlicht hat, liegen nun für die fünfte Region – das Standortgebiet Zürich Nordost – die Planungsstudien vor. Gestützt auf die Zusammenarbeit im Rahmen der regionalen Partizipation bezeichnete die Nagra das Standortareal «ZNO-6b» als mögliches Areal für die Platzierung der Oberflächenanlagen für geologische Tiefenlager. Das Standortgebiet Zürich Nordost könnte sich sowohl für ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA), für hochaktive Abfälle (HAA) oder für ein Kombilager eignen.
Ausstehend sind nun nur noch die Planungsstudien der sechsten Standortregion Nördlich Lägern. Aus der zeitlichen Reihenfolge der Planungsstudien ergebe sich weder ein Vorentscheid für oder gegen ein Standortareal noch werde dadurch eine Region im weiteren Verfahren bevorzugt oder benachteiligt, betonte die Nagra.
Charakterisierung des Standortareals
Das Standortareal ZNO-6b befindet sich im Zürcher Weinland zwischen Cholfirst und Rhein auf dem Gemeindegebiet von Rheinau und Marthalen. Es liegt im Bereich von Landwirtschafts- und Waldflächen zwischen den Erhebungen Bergholz und Isenbuck. Das Areal ist von den Wohngebieten in Marthalen-Schilling teilweise einsehbar. Aus dem rund 1,5 km entfernten Siedlungs- und Weinbaugebiet von Benken sind ebenfalls Teile des Standortareals sichtbar.
Weiterer Verlauf des Auswahlverfahrens
Zu den in den Planungsstudien bezeichneten Arealen führt die Nagra laut Bundesamt für Energie (BFE) bautechnische Risikoanalysen durch und erstellt ein Pflichtenheft für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Weiter nimmt sie provisorische Sicherheitsanalysen und einen sicherheitstechnischen Vergleich vor. Diese Untersuchungen bilden die Grundlagen für die Nagra, die im weiteren Verlauf von Etappe 2 mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Abfallkategorie (schwach- und mitteaktive Abfälle sowie hochaktive Abfälle) einschliesslich zugehörigem Oberflächenareal bezeichnen muss. Die Vorschläge werden anschliessend behördlich überprüft und es folgt eine öffentliche Anhörung.
Am Ende von Etappe 2 – voraussichtlich 2017 – wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.
Quelle
M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 15. Mai, und Nagra, Faktenblatt Zürich Nordost, Mai 2014