Wasserzins für Kernkraftwerk Gösgen erhöht
Der Solothurner Kantonsrat hat am 16. Dezember 1998 beschlossen, die Abgabe für die "Entnahme von Wasser zur Kühlung von Kernkraftwerken, pro m3 verdunstetes Wasser (Differenz zwischen Wasserentnahme und Wasserrückgabe)" von 10 auf 16 Rappen zu erhöhen.
Eine Ratsminderheit hatte sogar gefordert, für diese Wassernutzung vom Kernkraftwerk Gösgen 22 Rappen zu verlangen, war damit aber nicht durchgedrungen. Die Erhöhung der Abgabe für das Kühlwasser wurde im Rahmen der Behandlung der Strukturellen Massnahmen ("Struma-Paket 98/2") beschlossen.
Gemäss dem Kantonsratsbeschluss "Änderung des Gebührentarifes (Bereich Wasserwirtschaft für Kernkraftwerke)" soll die Gebührenerhöhung in drei gleichmässigen Stufen erfolgen; ab 1. Januar 2001 werden die Gebühren voll in Rechnung gestellt werden. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum, der Regierungsrat des Kantons Solothurn bestimmt das Inkrafttreten. Durch die Erhöhung soll für den Kanton ein jährlicher Mehrertrag von SFr 900'000, verbunden mit einer Annäherung an die entsprechenden Gebühren in den Nachbarkantonen Aargau und Bern, resultieren.
Quelle
H.R. nach "Änderung des Gebührentarifs (Bereich Wasserwirtschaft für Kernkraftwerke)" vom 16. Dezember 1998 und Aargauer Zeitung vom 17. Dezember 1998