Vorläufige Rückerstattung der deutschen Kernbrennstoffsteuer
Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber sind vorerst von der umstrittenen Kernbrennstoffsteuer befreit. Das Finanzgericht Hamburg hat den Eilrechtsanträgen der Betreiber stattgegeben und die Hauptzollämter vorläufig verpflichtet, insgesamt über EUR 2,2 Mrd. (CHF 2,7 Mrd.) Kernbrennstoffsteuer zu erstatten.
Am 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem die deutsche Regierung eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen einführte. Die Betreiber von fünf Kernkraftwerken erhoben beim zuständigen Finanzgericht Hamburg Klagen gegen das von Beginn an rechtlich umstrittene Gesetz.
Mit zwei Beschlüssen veranlasste das Finanzgericht Hamburg 2013 bereits die höchstrichterliche Überprüfung seiner Ansicht, die Kernbrennstoffsteuer sei rechtlich nicht haltbar, und rief das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowie den EU-Gerichtshof in Luxemburg an. Da das Finanzgericht über die bei ihm anhängigen Klagen jedoch nicht entscheiden kann, solange noch keine Urteile aus Karlsruhe und Luxemburg vorliegen, beantragten die Betreiber der Kernkraftwerke vorläufigen Rechtsschutz, um von der Zahlung der Kernbrennstoffsteuer einstweilig befreit zu werden oder deren Erstattung zu erreichen. Das Finanzgericht hat nun diesen Gesuchen stattgegeben.
E.On begrüsst Entscheid
Der Entscheid des Finanzgerichtes Hamburg bestätige einmal mehr, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Kernbrennstoffsteuer und ihrer Vereinbarkeit mit EU-Recht bestünde, erklärte die E.On AG. Bezahlte Kernbrennstoffsteuer in der Höhe von rund EUR 1,7 Mrd. (CHF 2,1 Mrd.) müssten nun vorläufig an das Unternehmen zurückerstattet werden.
Quelle
M.A. nach Finanzgericht Hamburg, und E.On, Medienmitteilungen, 14. April 2014