Vorbereitung für Laufzeitverlängerung von Takahama-1 und -2

Die japanische Kansai Electric Power Co. (Kepco) hat am 1. Dezember 2014 begonnen, die Einheiten Takahama-1 und -2 Sonderinspektionen zu unterziehen. Die Untersuchungen werden von Gesetzes wegen für Anträge zur Laufzeitverlängerung verlangt.

18. Dez. 2014

Damit die Kepco Takahama-1 und -2 über eine Betriebszeit von 40 Jahren hinaus betreiben darf, muss das Unternehmen bei der Nuclear Regulatory Authority (NRA) einen Antrag für eine Laufzeitverlängerung einreichen und nachweisen, dass die Blöcke die nach Fukushima-Daiichi neu gestellten Auflagen erfüllen. Bei den nun begonnenen Inspektionen wird unter anderem der Zustand wichtiger Anlagenkomponenten wie des Reaktordruckbehälters evaluiert. Rund vier Monate sollen die Untersuchungen in Anspruch nehmen. Die Kepco hat bis Juli 2015 Zeit, die Unterlagen für Takahama-1 und -2 bei der NRA einzureichen. Im Lichte von Fukushima-Daiichi hatte die damalige Regierung Japans beschlossen, dass Kernkraftwerke nur dann länger als 40 Jahre betrieben werden dürfen, wenn sie besondere Anforderungen erfüllen und die Aufsichtsbehörde ihr Einverständnis gibt.

Takahama-1 hatte im März 1974 erstmal Strom ans Netz abgegeben. Zehn Monate darauf wurde Takahama-2 mit dem Netz synchronisiert. Die vier Druckwasserreaktoreinheiten am Standort Takahama wurden wie die übrigen 44 kommerziell genutzten Kernkraftwerke Japans nach Fukushima-Daiichi nach und nach abgestellt. Derzeit produziert kein Kernkraftwerk Japans Strom. Von 48 möglichen haben die Betreiber Japans bei der NRA derzeit 19 Anträge zur Betriebsfreigabe eingereicht. Zwei davon hat die NRA bereits genehmigt.

Quelle

M.B. nach Jaif, Atoms in Japan, sowie NucNet, 8. Dezember 2014

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