Vorarlberger Klage gegen Mühleberg

Das österreichische Land Vorarlberg hat am 31. Mai 2012 eine zivilrechtliche Klage gegen das Kernkraftwerk Mühleberg beim Landesgericht Feldkirch eingereicht.

5. Juni 2012

Die zivilrechtliche Klage des Landes Vorarlberg auf Unterlassung einer erhöhten Gefährdung gegen das Kernkraftwerk Mühleberg stützt sich auf Gutachten des österreichischen Lebensministeriums. Die im Auftrag der Abteilung Nuklearkoordination im Ministerium erstellten Gutachten bestätigen für Vorarlberg «ein eindeutig überdurchschnittliches Gefährdungspotential». Der Erdbebensicherheitsnachweis für Mühleberg entspreche nicht mehr dem aktuellen Stand. Darüber hinaus gebe es ein hohes Gefährdungspotential durch Hochwasser in Folge möglicher Überschwemmungen durch einen See und grössere Flüsse im Nahbereich.

«Es liegt im Interesse und in der Verantwortung des Landes, alles Mögliche zu tun, um Gefahren für die Gesundheit sowie für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger Vorarlbergs abzuwenden», betonte Landeshauptmann Markus Wallner. «Mit der Klage werden auch die rechtlichen Mittel voll ausgeschöpft.»

Neben der Klage in Österreich bereitet das Land Vorarlberg auch in der Schweiz rechtliche Schritte vor: Der Berner Rechtsanwalt Rainer Weibel arbeitet an einem Antrag auf Entzug der Betriebsbewilligung. Dieser Antrag, der in der Schweiz einzureichen ist und mit dem eine Betriebseinstellung angestrebt wird, soll im Laufe des Sommers eingereicht werden.

Die Betreiberin des Kernkraftwerks Mühleberg, die BKW FMB Energie AG, hat nun vier Wochen Zeit, auf die Klage in Feldkirch zu antworten.

Quelle

M.A. nach Land Vorarlberg, Landeskorrespondenz, 31. Mai 2012

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft