Vierte Planungsstudie für Platzierung der Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers

Nach den Planungsstudien für die Standortregionen Wellenberg, Jura Ost und Jura-Südfuss, welche die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im September 2013 veröffentlicht hatte, liegt nun für eine vierte Region die Planungsstudie vor: Im Standortgebiet Südranden hat die Nagra das Areal «SR-4» für den Verbleib im weiteren Verfahren bezeichnet.

9. Dez. 2013
Mögliche Einbindung der Oberflächenanlage in die Umgebung (fotorealistische Darstellung).
Mögliche Einbindung der Oberflächenanlage in die Umgebung (fotorealistische Darstellung).
Quelle: Nagra

Die Nagra stellte die Planungsstudie für das Standortgebiet Südranden am 4. Dezember 2013 an der Versammlung der Regionalkonferenz Südranden vor und dokumentiert sie.

Das Standortareal SR-4 liegt auf dem Gemeindegebiet von Neuhausen am Rheinfall im «Oberen Bräntehau» rund 1 km südlich beziehungsweise westlich der Siedlungsgebiete der Gemeinden Beringen und Neuhausen am Rheinfall. Durch die Lage auf dem Südranden in einem zusammenhängenden Waldgebiet, ist die Oberflächenanlage laut Nagra von den Siedlungsgebieten her nicht einsehbar.

Planungsstudien für zwei Standortregionen noch ausstehend

Sechs Regionen – Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost – stehen als mögliche Standorte für künftige geologische Tiefenlager auf dem Prüfstand. Neben geologischen und technischen Untersuchungen muss die Nagra in jeder dieser Regionen auch mögliche Standortareale für die Oberflächeninfrastruktur der Lager evaluieren und schliesslich – in einer Planungsstudie – eines davon bezeichnen. Seit rund eineinhalb Jahren diskutieren die Regionalkonferenzen der betreffenden Regionen die von der Nagra im Januar 2012 vorgeschlagenen 20 Standortareale.

Es liegen nun Planungsstudien für die Standortregionen Wellenberg, Jura Ost, Jura-Südfuss und Südranden vor. Noch ausstehend sind die Planungsstudien der zwei Standortregionen Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Aus der zeitlichen Reihenfolge der Planungsstudien ergebe sich weder ein Vorentscheid für oder gegen ein Standortareal noch werde dadurch eine Region im weiteren Verfahren bevorzugt oder benachteiligt, betonte die Nagra.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, und Nagra, Faktenblatt «Südranden», 4. Dezember 2013

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