Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung eröffnet
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) eröffnet. Die wesentlichen Eckwerte dieser Revision hatte er bereits am 14. August 2013 festgelegt.
21. Aug. 2013
Mit der Revision der SEFV will der Bundesrat sicherstellen, dass die finanziellen Mittel für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle von den Betreibern der Kernanlagen zeitgerecht bereitgestellt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. November 2013.
Die revidierte Verordnung wird laut Bundesamt für Energie (BFE) frühestens per Mitte 2014 in Kraft treten.
Quelle
M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 21. August 2013