Vernehmlassung Jodtabletten-Verordnung beendet
Jodtabletten sollen aus Sicht des Bundes neu auch in der Zone 3 direkt abgegeben werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine entsprechende Verordnungsänderung bis am 30. August 2013 in die Vernehmlassung geschickt. Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke halten die Änderung nicht für notwendig.
Die Interdepartementale Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (Ida Nomex) hatte nach dem Erdbeben vom März 2011 in Japan überprüft, ob und wie der Notfallschutz in der Schweiz mit neuen gesetzlichen und organisatorischen Massnahmen verbessert werden kann. Der Bundesrat nahm am 4. Juli 2012 den Bericht der Ida Nomex zur Kenntnis und beauftragte das BAG, die Jodtablettenverteilung ausserhalb der heutigen Notfallschutzzonen 1 und 2 zu überprüfen und die notwendigen Änderungen der rechtlichen Grundlagen vorzunehmen.
Zeitgerechte Verteilung in Zone 3 nicht gewährleistet
Die Jodtabletten dienen der Schilddrüsenprophylaxe bei einem schweren Kernkraftwerksunfall mit Austritt von Radioaktivität. Sie wurden 2004 in den Zonen 1 und 2 (bis zu einem Umkreis von 20 km um die schweizerischen Kernkraftwerke) an alle Haushalte, Betriebe, Schulen, Verwaltungen und weitere öffentliche und private Einrichtungen abgegeben. In der Zone 3 (übrige Schweiz) wurden die Jodtabletten in den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein dezentral verteilt und eingelagert. Die Kantone mussten bisher in der Zone 3 in der Lage sein, die Tabletten innerhalb von 12 Stunden ab Anordnung an die Bevölkerung abzugeben. Bei der Überprüfung der Verteilkonzepte durch die Kantonsvertreter habe sich gezeigt, dass in vielen Kantonen die Jodtabletten in der Zone 3 nicht in der vorgegebenen Zeit verteilt werden können, schreibt das BAG in der Vernehmlassungsdokumentation.
Änderung Jodtabletten-Verordnung
Das BAG arbeitete deshalb eine Teilrevision der Jodtabletten-Verordnung aus und schickte diese vom 1. Juli bis 30. August 2013 in die Vernehmlassung. Die neue Regelung sieht vor, dass in den Gebieten der Zone 3, dort wo der Kanton nicht in der Lage ist, die Jodtabletten innerhalb der geforderten Zeit zu verteilen, die Jodtabletten vorsorglich an die Bevölkerung abgegeben werden. Die Kosten für die Verteilung tragen in den Zonen 1 und 2 gänzlichen die Kernkraftwerksbetreiber. In der Zone 3 sollen die Kosten der Verteilung zur Hälfte von den Kernkraftwerksbetreibern und zur Hälfte vom Bund finanziert werden. Der erläuternde Bericht zur Vernehmlassung geht davon aus, dass die Neuverteilung in der Zone 3 rund CHF 5 Mio. kosten würde.
Swissnuclear: Verteilung in Zone 3 nicht notwendig
Die Swissnuclear spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen die Teilrevision der Jodtablettenverordnung aus. Die heutige Regelung, Jodtabletten in der Zone 1 und 2 an die Haushalte zu verteilen, sei angemessen und entspreche der internationalen Praxis. Eine Verteilung in einem Umkreis zwischen 20 und 100 km um die Schweizer Kernkraftwerke ist aus Sicht der Swissnuclear nicht notwendig. Selbst im äusserst unwahrscheinlichen Fall eines Austritts bedeutender Mengen von Radioaktivität aus einem Schweizer Kernkraftwerk bliebe genügend Zeit, die bereits jetzt schon dezentral gelagerten Tabletten zu verteilen. Damit sei sichergestellt, dass die Bevölkerung die Tabletten genau nach Anweisung der Behörden verwendet, begründet die Swissnuclear ihre Stellungnahme.
Quelle
D.S. nach BAG, Unterlagen Vernehmlassung, Juli und Swissnuclear, Stellungnahme, 29. August 2013