Uvek erteilt noch eine Bewilligung für Sondierbohrungen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am 21. April 2021 die letzte Sondierbohrung bewilligt. Das Gesuch wurde im Herbst 2020 gestellt.

24. Mai 2021

Die am 21. April 2021 vom Uvek erteilte Bewilligung betrifft die Sondierbohrung Bachs (NSG 20-01) im Standortgebiet Nördlich Lägern. Damit hat das Uvek seit August 2018 insgesamt 22 Bewilligungen für Sondierbohrungen erteilt. Davon sind 21 bereits rechtskräftig. Da die Nagra zwei Gesuche zurückgezogen hat, sind damit alle Gesuche bearbeitet.

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) reichte insgesamt 24 Gesuche ein. Dabei hat sie stets betont, dass sie je nach Erkundungsfortschritt nicht alle Bohrungen durchführen wird. Auf Grund von Resultaten aus abgeschlossenen Bohrungen hatte sie zwei Gesuche im Standortgebiet Nördlich Lägern zurückgezogen. Aus dem gleichen Grund stellte sie im Herbst 2020 ein weiteres Gesuch für eine Bohrung in der Gemeinde Bachs. Dieses wurde nun gutgeheissen.

2016 bis 2020 hatte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) insgesamt 24 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in allen Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Alle Gesuche wurden öffentlich aufgelegt. 472 Einsprachen sind zu den Gesuchen für die Sondierbohrungen in Jura Ost eingegangen, 99 zu denjenigen in Zürich Nordost und 132 Einsprachen zu den Gesuchen für Sondierbohrungen in Nördlich Lägern. Zwei der Gesuche hat die Nagra 2020 zurückgezogen, beide liegen im Gebiet Nördlich Lägern.

Mit den Sondierbohrungen untersucht die Nagra seit 2019 den geologischen Untergrund genauer. Darauf gestützt wird die Nagra gegen 2022 bekanntgeben, für welche Standortgebiete sie Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau von geologischen Tiefenlagern (Lager für hochradioaktive Abfälle, Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle oder Kombilager) ausarbeiten wird. Voraussichtlich wird die Nagra nicht alle der 22 bewilligten Sondierbohrungen durchführen: Die Untersuchungsergebnisse bestimmen die jeweils weitere Bohrplanung.

Für jedes Gesuch wurde ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt. Die Dauer des Verfahrens hing unter anderem von der Anzahl der Einsprachen, der vorgebrachten Begründungen und den damit verbundenen Abklärungen ab.

Quelle

M.A. nach Uvek, Medienmitteilung, 21. Mai 2021

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