Uvek erteilt 19. Bewilligung für Sondierbohrungen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am 6. Februar 2020 eine weitere Sondierbohrung bewilligt. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Zürich Nordost.

12. Feb. 2020

Die jüngste vom Uvek erteilte Bewilligung betrifft die Sondierbohrung Laufen (NSG 16-10) im Standortgebiet Zürich Nordost. Das Uvek hat damit seit August 2018 insgesamt 19 Bewilligungen für Sondierbohrungen erteilt. Davon sind 14 bereits rechtskräftig. In den nächsten Wochen und Monaten werden die Entscheide zu den weiteren Gesuchen folgen.

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte bis 2018 beim Bundesamt für Energie (BFE) insgesamt 23 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in den beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost und sieben in der Standortregion Nördlich Lägern. Die Nagra untersucht mit den Sondierbohrungen seit diesem Jahr den geologischen Untergrund genauer. Sie wird darauf gestützt um 2022 bekanntgeben, für welche Standortgebiete sie Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau von geologischen Tiefenlagern (Lager für hochradioaktive Abfälle, Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle oder Kombilager) ausarbeiten wird. Es werden voraussichtlich nicht alle 23 beantragten Sondierbohrungen durchgeführt, da die Untersuchungsergebnisse fortlaufend in die weitere Bohrplanung einfliessen.

Quelle

M.B. nach Uvek, Medienmitteilung, 11. Februar 2020

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