Uvek bewilligt zwei weitere Sondierbohrungen
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat Anfang Mai 2019 zwei weitere Sondierbohrungen bewilligt, mit denen die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen will. Die Bewilligungen betreffen zwei Sondierbohrungen im Standortgebiet Zürich Nordost.
Das Uvek erteilte am 3. Mai 2019 die Bewilligung für die Sondierbohrungen Trüllikon 2 (NSG 16-12) und Trüllikon 3 (NSG 16-16) beide im Standortgebiet Zürich Nordost. Es sind dies die Bewilligungen sechs und sieben für Sondierbohrungen.
Im August 2018 hatte das UVEK die Bewilligungen für die Sondierbohrungen Bülach (NSG 17-02) im Standortgebiet Nördlich Lägern sowie für Trüllikon 1 (NSG 16-11) und Marthalen (NSG 16-15) im Standortgebiet Zürich Nordost erteilt. Die 30-tägige Beschwerdefrist lief ungenutzt ab. Diese Bewilligungen sind somit rechtskräftig. Zu der im Januar 2019 erteilten Bewilligung für die Sondierbohrung Effingen 1 (NSG 16-02) im Standortgebiet Jura Ost ging eine Beschwerde ein, die jedoch wieder zurückgezogen wurde. Die Bewilligung ist damit ebenfalls rechtskräftig. Für die am 17. April 2019 erteilte Bewilligung Stadel 2 (NSG 17-05) läuft die Beschwerdefrist noch bis zum 28. Mai 2019.
Laut Uvek werden in den nächsten Wochen und Monaten die Entscheide zu den weiteren Gesuchen folgen. Zwischen 2016 und 2018 hatte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) insgesamt 23 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in den beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost und sieben in der Standortregion Nördlich Lägern.
Quelle
M.A. nach Uvek, Medienmitteilung, 6. Mai 2019