Uvek bewilligt fünfte Sondierbohrung
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat Mitte April 2019 eine weitere Sondierbohrung bewilligt, mit der die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen will. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Nördlich Lägern.
Das Uvek bewilligte am 17. April 2019 die Sondierbohrung Stadel 2 (NSG 17-05) im Standortgebiet Nördlich Lägern. Es ist dies die fünfte Bewilligung für eine Sondierbohrung. Die ersten drei Bewilligungen für die Sondierbohrung Bülach (Nördlich Lägern) sowie für Marthalen und Trüllikon (Zürich Nordost) hatte das Uvek im Sommer 2018 erteilt. Ihre 30-tägige Beschwerdefrist lief ungenutzt ab. Diese Bewilligungen sind somit rechtskräftig. Zu der im Januar 2019 erteilten Bewilligung für die Sondierbohrung Effingen 1 im Standortgebiet Jura Ost ging eine Beschwerde ein, die jedoch wieder zurückgezogen wurde. Die Bewilligung ist damit ebenfalls rechtskräftig.
Gemäss Uvek werden in den nächsten Wochen und Monaten die Entscheide zu weiteren Gesuchen folgen. Die Nagra hatte beim Bundesamt für Energie (BFE) zwischen 2016 und 2018 insgesamt 23 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in den beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost und sieben in der Standortregion Nördlich Lägern.
Quelle
M.B. nach Uvek, Medienmitteilung, 18. April 2019