USA: Weg frei für Bewilligungsentscheide
Die amerikanische Nuclear Regulatory Commission (NRC) hat eine endgültige Regelung zu den Umweltauswirkungen der längerfristigen Lagerung ausgedienter Brennelemente genehmigt. Damit kann sie die Suspendierung ihrer Bewilligungsentscheide aufheben.
Sobald die endgültige Regelung der NRC zu den Umweltauswirkungen der längerfristigen Lagerung ausgedienter Brennelemente in Kraft tritt, können die Tätigkeiten im Zusammenhang mit definitiven Bewilligungsentscheiden zu Neubauten, Betriebsverlängerungen für Kernkraftwerke und Zwischenlagern sowie frühzeitigen Standortbewilligungen wieder aufgenommen werden, meldete die NRC am 26. August 2014.
Der US Court of Appeals für den District of Columbia hatte Anfang Juni 2012 in einem Urteil festgehalten, das bisherige NRC-Regelwerk für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle erfülle nicht die Vorgaben der National Environmental Policy Act. Die NRC hätte bei der Überarbeitung des Regelwerks 2010 auch in Betracht ziehen müssen, dass der Fall eintreten könnte, bei dem kein Endlager gebaut würde. Zudem stellte der Gerichtshof Unzulänglichkeiten in der Berücksichtigung möglicher Lecks und Brände in Lagerbecken fest. Daraufhin wies die NRC ihren Mitarbeiterstab an, innert 24 Monaten eine neue Regelung und eine verallgemeinerte Umweltverträglichkeitsstudie zu erarbeiten. Zudem beschloss sie, alle definitiven Bewilligungsentscheide, die von diesem Regelwerk abhängen, auszusetzen, bis ihr Regelwerk den Ansprüchen des Urteils entspreche.
Die jetzt vorliegende verallgemeinerte Umweltverträglichkeitserklärung analysiert die Auswirkungen der Lagerung ausgedienter Brennelemente über die bewilligte Betriebsdauer der Kernkraftwerken hinaus für drei Zeiträume: 60 Jahre (kurzfristig), 100 Jahre nach dem kurzfristigen Szenario (langfristig) und unbegrenzt. Die Studie untersucht ebenfalls die möglichen Folgen auf die Landnutzung, Luft- und Wasserqualität sowie historische und kulturelle Ressourcen.
Laut der NRC werden die endgültige Regelung und die verallgemeinerte Umweltverträglichkeitserklärung im September im Bundesregister veröffentlicht. Die Regelung tritt einen Monat nach dem Veröffentlichungstermin in Kraft.
Entsorgungsstrategie der USA
Der geplante Bau eines geologischen Langzeitlagers für zivile hochaktive Abfälle und bestrahlte Kernbrennstoffe in Yucca Mountain im Bundesstaat Nevada gab die Regierung von Präsident Barack Obama im Februar 2009 auf. 2010 schaffte Obama eine Kommission mit dem Auftrag, innert zwei Jahren Empfehlungen auszuarbeiten, wie eine sichere und langfristige Lösung für das Abfallmanagement in den USA entwickelt werden könne. Auf dieser Grundlage schlug das Department of Energy (DOE) Mitte Januar 2013 in seiner Entsorgungsstrategie vor, bis 2021 ein erstes zentrales Zwischenlager in den USA in Betrieb zu nehmen, wo überwiegend bestrahlter Brennstoff aus stillgelegten Kernkraftwerken eingelagert werden solle. Ein weiteres grösseres zentrales Zwischenlager sei bis 2025 zu planen, das über genügend Kapazität verfügen solle, um die nötige «Flexibilität im Abfallentsorgungssystem zu gewährleisten».
Quelle
M.A. nach NRC, Medienmitteilung, 26. August 2014