USA: neue NRC-Richtlinie für Schutz gegen Flugzeugabsturz
Die amerikanische Nuclear Regulatory Commission (NRC) hat die endgültige Fassung der Auslegungsrichtlinie zum Schutz neuer Leistungsreaktoren gegen den Absturz ziviler Grossflugzeuge herausgegeben.
Wie die NRC bei der Bekanntgabe der neuen endgültigen Auslegungsrichtlinie betonte, ist sie eine Folgerung aus den tragischen Ereignissen vom 11. September 2001. Vor diesem Datum galt der Absturz einer zivilen Verkehrsmaschine auf ein Kernkraftwerk in den USA als so unwahrscheinlich, dass die NRC keine besonderen Schutzmassnahmen gegen dieses Risiko verlangte und die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen für ausreichend hielt. Als Lehre aus den Terrorangriffen vom 11. September erliess die NRC im Februar 2002 zunächst eine Richtlinie für bestehende Kernanlagen mit dem Ziel, die Folgen von Explosionen und Bränden namentlich nach einem Flugzeugabsturz zu mildern. Für die Bewilligung neuer Kernkraftwerke hat die NRC seither neben den genannten Vorsorgemassnahmen zusätzlich die besondere Berücksichtigung des Absturzes einer grossen Verkehrsmaschine im Rahmen der Auslegung verlangt, um die Reaktor- und Brennstoff-Lagerbeckenkühlung sowie die Containment-Integrität auch nach einem solchen Ereignis zu gewährleisten. Die Herausgabe als «Final NRC Rule» fasst diese Anforderungen jetzt zusammen und formalisiert sie.
Schutzmassnahmen bei bestehenden Kernkraftwerken ausreichend
Gleich nach den gelenkten Abstürzen vom 11. September untersuchte das Electric Power Research Institute im Auftrag des US Department of Energy mit ingenieurtechnischen Mitteln, ob bei den bestehenden Kernkraftwerken der allgemeine Schutz gegen äussere Einwirkungen wie Wirbelstürme oder Erdbeben auch beim Aufprall eines grossen Zivilflugzeugs ausreichen würde. Die Studie kam zum Schluss, dass bei einem solchen Ereignis zwar mit grossen Schäden und einem langen Produktionsunterbruch zu rechnen wäre, doch bliebe der Schutz von Mensch und Umwelt stets gewährleistet.
In Europa und besonders in der Schweiz sowie Deutschland, wo der zivile Flugverkehr im Bereich von Kernanlagen ungleich dichter ist als bei den meisten amerikanischen Standorten, verlangten die nuklearen Sicherheitsbehörden besondere Schutzmassnahmen gegen Flugzeugabstürze schon seit den 1970er-Jahren. Die Überprüfung nach dem 11. September 2001 zeigte, dass diese Massnahmen auch bei gelenkten terroristischen Abstürzen ausreichen würden.
Quelle
P.B. nach US NRC, News 09-030, 17. Februar 2009