USA: Gericht erlaubt Vogtle-Eigentümer Projektübernahme
Das amerikanische Konkursgericht für den südlichen Distrikt von New York (US Bankrupty Court for the Southern District of New York) hat am 20. Juli 2017 eine Dienstleistungsvereinbarung genehmigt, die es den Eigentümern des Neubauprojekts Vogtle-3 und -4 ermöglicht, das Projektmanagement von der Westinghouse Electric Company LLC zu übernehmen.
Die Georgia Power Company und die anderen Miteigentümer von Vogtle dürfen laut dem Urteil des Konkursgerichts das Projektmanagement für die Neubauten Vogtle-3 und -4 übernehmen. Die neue Dienstleistungsvereinbarung hebt die gegenwärtige Vereinbarung auf, welche die Planung, die Beschaffung und den Bau der Einheiten (EPC-Vertrag) umfasst. Die Dienstleistungsvereinbarung tritt in Kraft, sobald das amerikanische Department of Energy (DOE) sie genehmigt. Um dem DOE Zeit zur Prüfung dieser Vereinbarung zu geben, einigten sich die Parteien ebenfalls über eine weitere Verlängerung der Interimsvereinbarung bis zum 27. Juli 2017. Diese Interimsvereinbarung ermöglicht die Fortführung der Bauarbeiten, seit die Westinghouse Ende März 2017 Insolvenz beantragt hat.
Quelle
M.A. nach US Bankrupty Court for the Southern District of New York, Urteil, 20. Juli 2017