USA: Exelon legt Pläne für die Stilllegung aller vier Reaktoren in Byron und Dresden vor
Die Exelon Generation hat dem amerikanischen Nuclear Regulatory Commission (NRC) die Stilllegungspläne für ihre Kernkraftwerke Byron und Dresden vorgelegt. Sie begründet dies mit der Untätigkeit der staatlichen Gesetzgeber in Bezug auf Gesetze für saubere Energieformen.
Die Exelon erklärte, die Einreichung der Stilllegungspläne für Byron und Dresden sei einer der letzten Schritte bei der Stilllegung der Kernkraftwerke. Grund seien die sinkenden Energiepreise und die geltenden Marktregeln, die fossilen Kraftwerken einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafften. Das Unternehmen sei deshalb mit Einnahmeausfällen in Höhe von Hunderten von Millionen Dollar konfrontiert. «Ohne eine gesetzliche Lösung werden dieselben Marktungleichheiten das Unternehmen zwingen, seine Kernkraftwerke Braidwood und LaSalle in den nächsten Jahren zu schliessen», fügte die Exelon an.
Die Unterlagen werden als Post-Shutdown Decommissioning Activities Report (PSDAR) bezeichnet. Nach Abschluss der PSDAR bereitet sich Exelon nun darauf vor, die von den Abschaltungen betroffenen Mitarbeiter über den Stellenabbau zu informieren. Nach Angaben des Unternehmens wird die Zahl der Beschäftigten in den Kraftwerken von gegenwärtig rund 1500 auf 30–40 Mitarbeiter in den nächsten zehn Jahren sinken.
Die Exelon hatte die vorzeiten Stilllegungen im vergangenen Jahr angekündigt. Laut dem Unternehmen soll Byron-1 (PWR, 1164 MW) und Byron-2 (PWR, 1136 MW) im September 2021 sowie Dresden-2 (PWR, 894 MW) und Dresden-3 (PWR, 879 MW) im November 2021 endgültig vom Netz genommen werden. Byron-1 und Byron-2 können bis 2044 und 2046 Strom erzeugen. Dresden-2 und -3 verfügen über eine Betriebsbewilligung bis 2029 und 2031.
Der Exelon-Sprecher Paul Adams sagte: «Wir sind uns bewusst, dass die Gesetzgeber weiterhin an einer Lösung arbeiten, welche den Nuklearpark in Illinois erhalten würde. Wir hoffen weiterhin, dass eine saubere Energiegesetzgebung rechtzeitig verabschiedet wird, damit wir die [Stilllegungs-]Massnahmen rückgängig machen können». Das Unternehmen müsse jedoch mit der Stilllegung der Anlagen beginnen.
Quelle
M.A. nach Exelon, Medienmitteilung, 28. Juli 2021
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