USA: Entscheid im Rechtsstreit um Uranimport-Abgaben

Der Streit um Importabgaben auf den Anreicherungsdienstleistungen der französischen Eurodif und der britisch-deutsch-niederländischen Urenco für US-amerikanische Kunden geht in die nächste Runde.

21. Jan. 2002

Die International Trade Commission - ein beratendes Organ des US Department of Commerce (DOC) - hat am 22. Januar 2002 ihre einstimmige Empfehlung bekannt gegeben, auf den Importen der Eurodif zusätzliche Antidumpingzölle und Ausgleichs abgaben von 32,10% und auf den Importen der Urenco solche von 2,23% zu erheben. Die Kommission stützt damit den Vorentscheid des DOC vom letzten Jahr. Nach einer Klage der Usec - des einzigen kommerziellen amerikanischen Anreicherers - war das DOC zum Schluss gekommen, die beiden europäischen Firmen würden von ihren Regierungen subventioniert mit Preisen unter den Gestehungskosten die Usec auf dem Markt unfair bedrängen. Sollte das DOC die Abgaben jetzt wirklich erheben, wollen die Eurodif und die Urenco Klagen beim Internationalen Handelsgericht in Erwägung ziehen.

Quelle

P.B. nach Medienmitteilungen der Urenco und der Usec, 22. Januar 2002

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