Urek-N: keine Laufzeitbeschränkung für Schweizer Kernkraftwerke
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) hat die Beratungen zur Differenzbereinigung der Vorlage zur Energiestrategie 2050 abgeschlossen. Die Kommissionsmehrheit lehnt dabei sowohl ein Langzeitbetriebskonzept wie eine Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke ab.
Die Urek-N hat die verbleibenden Differenzen in den Fremderlassen der Vorlage zur Energiestrategie 2050 (13.074) behandelt. Neu beantragt die Kommission sowohl auf ein Langzeitbetriebskonzept (14 zu 11 Stimmen) wie auf eine Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke (14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen) zu verzichten. Der Nationalrat hatte dieser Regelung bei der ersten Beratung der Vorlage noch zugestimmt.
Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, es brauche keine neuen Bestimmungen im Kernenergiegesetz, um die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten und die Ausserbetriebnahme zu regeln. Vielmehr warnt sie vor Schadenersatzforderungen der Betreiber, sollten sie vorzeitig zur Stilllegung ihrer Werke gezwungen werden. Eine Minderheit hingegen hält an den Beschlüssen des Nationalrates fest. Sie unterstreicht, eine vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) gewünschte Regelung auf Stufe Gesetz sei nötig. Eine entsprechende Änderung auf Verordnungsebene sei hingegen ungenügend. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Ensi zur Erfüllung seiner Aufgabe bei Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke über die ausreichende rechtliche Grundlage verfüge.
Einen Antrag, auf die Bestimmung zum Verbot von neuen Rahmenbewilligungen zurückzukommen, lehnte die Urek-N mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Quelle
M.A. nach Urek-N, Medienmitteilung, 26. Januar 2016