Ungarn muss Wiederaufarbeitungsabfälle zurücknehmen
Das russische Obergericht hat eine Ausnahmebewilligung von 1998 aufgehoben, die den Verbleib der Rückstände aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter ungarischer Brennelemente in Russland ermöglicht hatte.
27. Feb. 2002
Es annullierte damit eine Vereinbarung zwischen Ungarn und dem russischen Atomenergieministerium Minatom. Demnach müssen die aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente resultierenden Abfälle wieder ins Herkunftsland gebracht werden. Gegenwärtig werden vom Minatom, basierend auf den im vergangenen Jahr von Präsident Putin verabschiedeten Gesetzen, neue Regelungen ausgearbeitet, die den Verbleib der Wiederaufarbeitungsrückstände in Russland erlauben.
Quelle
M.E. nach NucNet vom 28. Februar 2002