Überprüfungskonferenz Nukleare Sicherheit: erneut gute Noten für die Schweiz
Die 6. Überprüfungskonferenz zur Convention on Nuclear Safety (CNS) bestätigte erneut, dass die Schweiz alle internationalen Vorgaben zur nuklearen Sicherheit einhält. Die internationalen Experten bezeichneten mehrere Schweizer Massnahmen als «Good Practices» und empfehlen sie international zur Nachahmung.
An der 6. Überprüfungskonferenz zur CNS Anfang April 2014 in Wien haben die ausländischen Nuklearexperten speziell das Verfahren gelobt, wie die Erdbebengefährdung für die Standorte der Kernkraftwerke in der Schweiz ermittelt wurde. Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke hatten unter der Federführung ihrer Dachorganisation swissnuclear im Pegasos Refinement Project ein Verfahren gemäss dem Senior Seismic Hazard Analysis Committee (SSHAC) Level 4 angewendet, das die höchste und damit anspruchsvollste Stufe eines international anerkannten Vorgehens ist. Die Betreiber reichten die Studie Ende 2013 beim Ensi ein, das sie nun überprüft.
Schweizer Nachrüst-Prinzip zur internationalen Nachahmung empfohlen
Als empfehlenswert bezeichneten die internationalen Experten das seit vielen Jahren praktizierte laufende Nachrüsten der Kernkraftwerke. Zudem wurden folgende Massnahmen als empfehlenswert bezeichnet:
- die vertiefte Auseinandersetzung mit der Sicherheitskultur
- der jährlich aktualisierte Aktionsplan Fukushima
- das externe Lager in Reitnau
«Dank den konsequent realisierten Nachrüstungen sind auch die älteren Schweizer Kernkraftwerke heute noch in einem sehr guten Zustand. Es wäre wichtig, dass dieses Nachrüstprinzip weltweiter Standard wird. Dann wäre das Risiko für Unfälle wie Fukushima wesentlich kleiner», betonte Ensi-Direktor Hans Wanner.
Erster regulärer Länderbericht nach Fukushima-Daiichi
Das Ensi hatte Mitte August 2013 den 6. Länderbericht zur CNS eingereicht. Daraus geht unter anderem hervor, wie der Aktionsplan der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) bislang umgesetzt wurde. Es handelt sich dabei um den ersten regulären Länderbericht im Rahmen der CNS, der nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi abgegeben und beurteilt wurde. Alle drei Jahre ist die Schweiz als Unterzeichnerin der CNS verpflichtet, der IAEO einen Länderbericht zum Stand der Umsetzung dieses Übereinkommens abzugeben.
Quelle
M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 4. April 2014