Türkei: Stromerzeugungsgenehmigung für Akkuyu
Die russische Akkuyu Nuclear JSC hat eine Stromerzeugungsbewilligung über 49 Jahre erhalten. Das Unternehmen verantwortet den geplanten Bau des ersten Kernkraftwerks der Türkei am Standort Akkuyu in der südtürkischen Provinz Mersin an der Mittelmeerküste.
Die Akkuyu Nuclear reichte Ende Februar 2017 ihr Gesuch um eine Stromerzeugungsbewilligung bei der türkischen Energy Market Regulation Authority (EPDK) ein. Am 25. Juni 2015 hatte sie bereits eine vorläufige Stromerzeugungsbewilligung erhalten. Ende Februar 2017 unterbreitete die Akkuyu Nuclear den Antrag für die endgültige Genehmigung. Die EPDK stellte nun am 15. Juni 2017 eine bis zum 15. Juni 2066 gültige Stromerzeugungsbewilligung aus.
Weitere Bewilligungen ausstehend
Das Unternehmen geht davon aus, dass die endgültige Grundstückgenehmigung und die Landbesitzrechte «demnächst» erteilt werden. Danach benötigt die Akkuyu Nuclear eine beschränkte Baubewilligung von der türkischen Kernenergiebehörde (TAEK), mit welcher sie den Bau des nicht nuklearen Teils des Kernkraftwerks – einschliesslich Maschinenhaus und Hilfsgebäude – beginnen kann. Der Erhalt der endgültigen Baugenehmigung und somit das Giessen des ersten Betons ist für März 2018 vorgesehen.
Mitte Mai 2010 hatten Russland und die Türkei ein Abkommen zum Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerks in der Türkei unterzeichnet. Am Standort Akkuyu sind vier WWER-1200-Reaktoreinheiten mit einer Gesamtleistung von rund 4800 MW geplant. Die Projektkosten übernimmt Russland. Die Rosatom weihte im Januar 2013 in der türkischen Hafenstadt Mersin ein Besucherzentrum zur Kernenergie ein. Im Mai 2013 schlossen Japan und die Türkei ein Regierungsabkommen, das zum Bau des zweiten Kernkraftwerks mit vier Einheiten des Typs Atmea1 am Schwarzen Meer bei Sinop in der gleichnamigen Provinz rund 320 km nordöstlich von Ankara führen soll. Die Türkei prüft ferner den Bau eines dritten Kernkraftwerks.
Quelle
M.A. nach Akkuyu Nuclear, Medienmitteilung, 20. Juni 2017