Tschernobyl: Betriebsbewilligung für LWSF
Das State Nuclear Inspectorate of the Ukraine (SNRIU) hat der Einrichtung zur Behandlung der flüssigen radioaktiven Abfälle des Kernkraftwerks Tschernobyl die Betriebsbewilligung erteilt.
10. Feb. 2015
Am 14. Juli 2014 reichte die SSE Chernobyl NPP (ChNPP) das Betriebsbewilligungsgesuch für die Einrichtung zur Behandlung der flüssigen radioaktiven Abfälle (Liquid Waste Storage Facility, LWSF) bei der SNRIU ein. Diese Abfälle stammen aus der Betriebszeit des Kernkraftwerks Tschernobyl. Dazu kommen diejenigen aus der Rückbauphase.
Die am 11. Dezember 2014 erteilte Betriebsbewilligung für die LWSF ist laut ChNPP solange gültig, bis die Rückbauarbeiten abgeschlossen sind.
Quelle
M.A. nach ChNPP, Medienmitteilung, 16. Januar, und NucNet, 2. Februar 2015