Tschechische Regierung genehmigt neues Kernenergiegesetz
Die tschechische Regierung hat am 13. Juli 2015 den dritten Entwurf des neuen Kernenergiegesetzes und die Änderung einiger damit zusammenhängender Rechtsvorschriften genehmigt.
Das neue Kernenergiegesetz der tschechischen Republik, das die technischen Anforderungen und Verfahren für den Bau neuer Kernkraftwerke und für den Betrieb der in Betrieb stehenden Einheiten regelt, hat die nukleare Sicherheitsbehörde (SUJB) des Landes ausgearbeitet. Es setzt unter anderem eine EU-Richtlinie von 2013 um, die grundlegende Vorschriften zum Schutz vor ionisierender Strahlung festlegt. Zudem enthält es Empfehlungen mehrerer internationaler Organisationen, darunter Euratom und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO).
Der Gesetzesentwurf muss noch im Parlament diskutiert werden. Er ersetzt laut SUJB das seit dem 1. Juli 1997 gültige Gesetz.
Quelle
M.A. nach tschechischer Regierung, Ergebnisse der Regierungssitzung, 13. Juli, und Medienmitteilung, 3. Juni, sowie SUJB, Medienmitteilung, 14. Juli 2015