Tschechien: Nuklearanteil soll bis 2040 auf 68% ansteigen
Tschechien hat seinen Nationalen Energie- und Klimaplan aktualisiert und an die Europäische Kommission übermittelt. Das Land wird die Stromerzeugung aus Kernenergie und erneuerbaren Energiequellen weiter ausbauen und damit die Emissionen weiter senken. Bis 2040 soll der Kernenergieanteil an der Stromerzeugung des Landes auf 68% steigen.
Das Ministerium für Industrie und Handel (MPO) hat in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium (ENV) den Nationalen Energie- und Klimaplan der Tschechischen Republik aktualisiert. Der Plan informiert darüber, wie Tschechien zu den Dekarbonisierungszielen der EU beitragen wird. Nach Genehmigung der tschechischen Regierung am 18. Dezember 2024 wurde er an die Europäische Kommission übermittelt. «Wir haben nach Lösungen gesucht, um sicherzustellen, dass die [Dekarbonisierungs]-Ziele so kosteneffizient wie möglich erreicht werden, wobei wir unsere aktuellen Bedingungen und die Notwendigkeit einer sicheren Versorgung mit erschwinglicher Energie berücksichtigen», sagte Lukáš Vlček, der Minister für Industrie und Handel.
Der Plan sieht vor, dass Tschechien die Stromerzeugung aus Kernenergie und erneuerbaren Energiequellen weiter ausbaut und damit die Emissionen weiter senkt. 2023 betrug der Kernenergieanteil an der tschechischen Stromerzeugung knapp 40%. «Der Anteil der Kernenergie wird bis 2030 bei etwa 44% liegen. Zusammen mit der Fertigstellung neuer Reaktoren kann bis 2040 mit einem Anstieg auf 68% gerechnet werden», schrieb das MPO. Der vollständige Ausstieg aus dem Kohleabbau und der Kohleverbrennung soll bis 2033 erfolgen. Gemäss MPO wird die Verwendung von Erdgas vorerst zunehmen, da es als Übergangslösung im Strom- und Wärmesektor dient. Bis 2050 soll Erdgas durch erneuerbare Energien und emissionsarme Gase wie Wasserstoff ersetzt werden.
Laut Vorgaben der EU hätte Tschechien seinen aktualisierten Energie- und Klimaplan bis zum 30. Juni 2024 der Europäischen Kommission vorlegen müssen, was das Land allerdings versäumte. Am 14. November 2024 leitete die Europäische Kommission gegen Tschechien und zwölf weitere Länder deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren ein und gab den Ländern nochmals zwei Monate Zeit für die Einreichung des Plans. «Mit der heutigen Genehmigung des Dokuments durch die Regierung kommt die Tschechische Republik ihrer Verpflichtung gegenüber der Europäischen Kommission nach und muss keine hohen Geldstrafen für die Nichtvorlage des Dokuments oder Auswirkungen auf die Verwendung von EU-Mitteln befürchten», schrieb deshalb das MPO am 18. Dezember 2024.
Quelle
B.G. nach tschechischem Ministerium für Industrie und Handel, Medienmitteilung, 18. Dezember 2024
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