Tricastin-1: weitere zehn Betriebsjahre
Die französische Kernkraftwerkseinheit Tricastin-1 kann weitere zehn Jahre betrieben werden. Die Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) genehmigte am 3. Dezember 2010 die Verlängerung der Betriebszeit.
Der Druckwasserreaktorblock Tricastin-1 (915 MW) hat den Betrieb 1980 aufgenommen. Besitzerin und Betreiberin ist die Electricité de France (EDF). Am 1. Juli 2009 hatte die ASN der EDF mitgeteilt, dass sie keine grundsätzlichen sicherheitstechnischen Probleme gefunden habe, die gegen eine Betriebszeit von 40 Jahren für die 900-MW-Kernkraftwerkseinheiten der EDF sprechen würden.
Tricastin-1 ist laut ASN die erste Kernkraftwerkseinheit Frankreichs, die – noch vor Fessenheim-1 und -2 sowie Bugey-2 bis -5 – nach 30 Jahren Laufzeit erneut überprüft wurde. Vorgängig hatte die ASN die dritte umfassende Sicherheitsüberprüfung der Anlage durchgeführt.
Die französischen Regelwerke für Kernanlagen kennen keine feste Lebensdauer. Die ASN schätzt die Restlebensdauer für jede Anlage individuell gemäss dem Sicherheitszustand periodisch neu ein. Die rund alle zehn Jahre stattfindende umfassende Sicherheitsüberprüfung soll gewährleisten, dass die für die Sicherheit bedeutsamen Komponenten und Systeme die Auslegungskriterien noch mindestens zehn Jahre im Lastbetrieb erfüllen und alle gemäss Sicherheitsanalysen sinnvollen Nachrüstmassnahmen getroffen werden.
Quelle
M.A. nach ASN, Medienmitteilung, 3. Dezember 2010
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