Temelin-Ausbau: vorläufig keine Vertragsunterzeichnung
Das tschechische Elektrizitätsversorgungsunternehmen Skupina CEZ a.s. darf vorerst keinen Vertrag zum Bau der Kernkraftwerkseinheiten Temelin-3 und -4 vergeben. Dies hat das tschechische Amt für den Schutz des Wirtschaftswettbewerbs (UOHS) als vorläufige Massnahme beschlossen.
Mit dem vorläufigen Vergabeverbot reagiert das UOHS auf die Beschwerde der französischen Areva NP SAS gegen ihren Ausschluss aus dem Auswahlverfahren. Die CEZ hatte das Angebot der Areva zum Ausbau von Temelin Anfang Oktober 2012 abgelehnt, weil es ihrer Ansicht nach nicht alle gesetzlichen Anforderungen und Kriterien erfüllte. Daraufhin beschwerte sich die Areva zuerst erfolglos bei der CEZ und danach beim UOHS.
Die Areva begrüsse den Entscheid des UOHS, die Vertragsvergabe für Temelin-3 und -4 einstweilig zu verbieten, erklärte das Unternehmen in einer Medienmitteilung. Sie sei nach wie vor der Auffassung, dass ihr Angebot die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der tschechischen Rechtsvorschriften und die Ausschreibungskriterien erfülle. Der Ausschluss sei gesetzeswidrig erfolgt. Die Areva betonte, sie habe volles Vertrauen in das UOHS, die Angelegenheit fair und transparent zu behandeln.
Laut der tschechischen Finanzzeitung lehnte das UOHS den Vorschlag der Areva ab, das Bieterverfahren vorläufig zu sistieren. Demnach darf die CEZ mit der Prüfung der beiden anderen Offerten fortfahren. Diese stammen von der Westinghouse Electric Company LLC zusammen mit der Westinghouse Electric Company Czech Republic s.r.o. sowie einem russisch-tschechisches Konsortium aus der JSC Atomstroiexport, der Skoda JS a.s. und der JSC OKB Gidropress. «Sollten wir zum Schluss gelangen, dass das Angebot der Areva korrekt ist, so wird das Auswahlverfahren zur Bewertungsphase aller Angebote zurückkehren», erklärte Petr Rafaj, UOHS-Direktor gegenüber der tschechischen Nachrichtenagentur CTK.
Quelle
M.A. nach UOHS, Medienmitteilung, 9. November, Areva, Medienmitteilung, 22. November sowie tschechischer Finanzzeitung, 20 November 2012
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