Temelin: Areva bleibt ausgeschlossen
Das tschechische Amt für den Schutz des Wirtschaftswettbewerbs (UOHS) hat am 25. Februar 2013 den Ausschluss der Areva NP SAS vom Bieterverfahren der Skupina CEZ a.s. zum Ausbau des Kernkraftwerks Temelin bestätigt.
Die CEZ hatte im Oktober 2012 die Areva vom Bieterverfahren zum Ausbau von Temelin ausgeschlossen. Als Grund gab die CEZ an, das Areva-Angebot entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen des öffentlichen Beschaffungswesens und erfülle nicht alle erforderlichen Kriterien. Nachdem die CEZ die Einwände der Areva zurückgewiesen hatte, wandte sich diese mit einer Beschwerde an das UOHS. Das UOHS kam nun zum Schluss, die CEZ habe gesetzeskonform gehandelt.
Das Bieterverfahren ist unterdessen nicht sistiert worden und die CEZ fährt mit der Prüfung der beiden verbliebenen Offerten fort. Diese stammen von der Westinghouse Electric Company LLC sowie der Westinghouse Electric Company Czech Republic s.r.o. einerseits und einem russisch-tschechisches Konsortium aus der JSC Atomstroiexport, der Skoda JS a.s. sowie der JSC OKB Gidropress andererseits. Ein Vertrag zum Bau der Kernkraftwerkseinheiten Temelin-3 und -4 darf indessen nur nach Lösung des Konflikts zwischen der Areva und der CEZ vergeben werden.
Die Areva ist nach wie vor überzeugt, ein gültiges Angebot unterbreitet zu haben. Sie kann innert 15 Tagen gegen den Entscheid rekurrieren.
Quelle
M.A. nach UOHS, Medienmitteilung, 25. Februar 2013