Temelin-Angebot der Areva abgelehnt
Das tschechische Elektrizitätsversorgungsunternehmen Skupina CEZ a.s. hat der französischen Areva-Gruppe mitgeteilt, dass ihr Gebot zum Ausbau des Kernkraftwerks Temelín nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfülle. Da das Vergabeverfahren in Übereinstimmung mit dem Gesetz über öffentliche Aufträge durchgeführt werde, müsse die CEZ die Areva aus dem Bieterverfahren ausschliessen.
Die CEZ erhielt Anfang Juli 2012 die drei erwünschten Angebote zum Bau zweier weiterer Einheiten am Standort Temelín erhalten. Sie hatte die Westinghouse Electric Company LLC zusammen mit der Westinghouse Electric Company Czech Republic s.r.o. (AP1000), ein russisch-tschechisches Konsortium aus der JSC Atomstroiexport, der Skoda JS a.s. und der JSC OKB Gidropress (MIR-1200) sowie die Areva-Tochter Areva NP SAS (EPR) nach einem ersten Auswahlverfahren eingeladen, Offerten einzureichen.
Laut CEZ missachtet das Angebot der Areva sowohl kommerzielle wie auch gesetzliche Vorgaben. Darüber hinaus habe die Areva einige andere ausschlaggebende Kriterien, die in der Ausschreibung umschrieben waren, nicht erfüllt. Die Areva sei detailliert über die Gründe informiert worden, schreibt die CEZ in einer Medienmitteilung.
Die Areva hat nach eigenen Angaben beschlossen, gegen den Entscheid der CEZ Einspruch zu erheben, so wie es das Verfahren auch zulässt. Sie sei überzeugt, alle Anforderungen erfüllt zu haben.
Ob die Angebote der beiden anderen Bieter die Anforderungen erfüllten oder nicht, sei noch nicht endgültig abgeklärt, erklärte die CEZ. Mit der Lieferantenwahl und Vertragsunterzeichnung ist Ende 2013 zu rechnen.
Quelle
M.A. nach CEZ und Areva, Medienmitteilungen, 5. Oktober 2012