Teilrevision der Jodtabletten-Verordnung in Kraft
Am 1. Februar 2008 ist die revidierte Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten in Kraft getreten. Die Verantwortung über die Beschaffung und die vorsorgliche Verteilung werden neu von Swissmedic an die Armeeapotheke übertragen. Im Übrigen ist es in den Gebieten der Zone 3 (mehr als 20 km von den Kernkraftwerken entfernt) den Kantonen – anders als bisher – freigestellt wie sie die Verteilung der Jodtabletten organisieren wollen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) begründet die Änderungen damit, dass bei Swissmedic mit der Verantwortung für die Versorgung der Schweizer Bevölkerung und der gleichzeitigen Kompetenz für die Zulassung von Kaliumjodidtabletten als Arzneimittel ein potenzieller Interessenkonflikt besteht. Auf Antrag der beteiligten Stellen hat der Bundesrat deshalb am 21. Dezember 2007 die Verordnung entsprechend revidiert und die Verantwortung für die vorsorgliche Verteilung der Armeeapotheke übertragen.
Für die Verteilung in den Zonen 1 und 2 (Umkreis von 3-5 km bzw. bis 20 km um die Kernkraftwerke) gibt es keine Änderungen. Die Bevölkerung wird wie bisher - nach dem Bringprinzip - versorgt. Für die Zone 3 (übrige Schweiz) gibt es für die Verteilung im Ereignisfall mehr Flexibilität. Neu wird den Kantonen freigestellt, ob sie die Abgabe nach dem Hol- (wie bisher) oder ebenfalls nach dem Bringprinzip organisieren wollen.
Quelle
D.S. nach BAG, Medienmitteilung, 1. Februar 2008