Takahama-Stadt für Wiederanfahren von Takahama-3 und -4
Die Stadt Takahama hat am 3. Dezember 2015 bekannt gegeben, dass sie mit der Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 einverstanden ist.
Bereits am 12. Februar 2015 hatte die japanische Nuclear Regulatory Authority (NRA) dem Wiederinbetriebnahme-Antrag für die beiden Einheiten Takahama-3 und -4 der Betreiberin Kansai Electric Power Co. zugestimmt. Nun entschied auch die Stadt Takahama, dass sie mit dem Wiederanfahren einverstanden ist, wie das Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) mitteilte.
Die Betreiberin konzentriert sich jetzt auf die Verfügung des Fukui District Court. Dieser hatte am 14. April 2015 in einer einstweiligen Verfügung die Wiederinbetriebnahme der zwei Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 untersagt. Die Kansai EP erhob noch am selben Tag Einsprache dagegen. Laut Jaif sind die Überprüfungen nun abgeschlossen. Dennoch sei nicht bekannt, wann das Gericht seinen Entscheid treffen werde.
Quelle
S.Ry. nach Jaif, Medienmitteilungen, 7. Dezember und 25. November 2015