Takahama-3 und -4: erneute Niederlage der Kansai

Der Otsu District Court hat im Streit um die Wiederinbetriebnahme von Takahama-3 und -4 erneut gegen die Kansai Electric Power Co. entschieden.

14. Juli 2016

Das Bezirksgericht von Otsu in der Präfektur Shiga hatte am 9. März 2016 mit einer einstweiligen Verfügung den Betrieb der Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 untersagt. 29 Anwohner aus der Präfektur hatte die Abschaltung der Blöcke beantragt. Block 3 nahm die Kansai am 10. März vom Netz. Block 4 war wegen einer Fehlermeldung im nichtnuklearen Teil des Werks bereits abgeschaltet. Die Kansai, Betreiberin der beiden Blöcke, reichte kurz darauf beim Gericht zwei separate Beschwerden ein. Der erste Antrag, die einstweilige Verfügung unverzüglich aufzuheben, lehnte das Gericht bereits am 17. Juni 2016 ab. Das Gericht entschied jetzt erneut im Sinne der Kläger und wies auch die zweite Beschwerde der Kansai gegen die Verfügung ab.

Die Kansai wies in einer Mitteilung vom 12. Juli nochmals darauf hin, dass die Nuclear Regulatory Authority (NRA) der Kansai Electric die Bewilligung zur Wiederinbetriebnahme von Takahama-3 und -4 erteilt hatte. Dies, nachdem die Blöcke alle nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi verordneten, strengeren Sicherheitsprüfungen bestanden hatten.

Das Unternehmen will nach eigenen Angaben weiter gegen die gerichtliche Verfügung vorgehen und plant, den Fall an die nächste Instanz, den Osaka High Court, weiterzuziehen.

Quelle

M.B. nach Kansai, Pressemitteilung, 12. Juli 2016

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