Sydkraft wehrt sich gegen Barsebäck-Schliessung
Im Rechtsstreit um die Stilllegung des schwedischen Kernkraftwerks Barsebäck (2 x 600 MW, BWR) gelangt dessen Eigentümerin Sydkraft zum zweiten Mal an die EU-Kommission.
Das oberste schwedische Verwaltungsgerichts hat im Juni die staatlich verordnete Schliessung des Kernkraftwerks sanktioniert und befunden, Block 1 müsse Ende November dieses Jahres abgeschaltet werden. Sydkraft macht jetzt geltend, dieser Beschluss hätte vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden müssen. Schon zuvor hatte Sydkraft bei der EU-Kommission geklagt, die schwedische Regierung verstosse gegen das Wettbewerbsrecht der EU: Durch die Schliessung von Barsebäck erwachse dem Konkurrent Vattenfall, der dem Staat gehört, ein Vorteil.
Die Verhandlungen über Schadenersatzansprüche im Falle einer vorzeitigen Stilllegung von Barsebäck wurden von der Regierung Ende letzten Jahres ausgesetzt. Sydkraft ist nach eigenen Aussagen bereit, die Gespräche unter den gleichen Vorbedingungen weiterzuführen und erwähnt dabei die Möglichkeit, sich den Ausfall von Barsebäck mit gleichwertiger Stromerzeugungskapazität kompensieren zu lassen. Die Regierung möchte sich dagegen mit einem Griff in die Steuertrickkiste aus der Verantwortung ziehen. Sie hat Pläne angekündigt, die Abgaben auf die Atomstromproduktion zu erhöhen. Dies würde - so die Argumentation der Grünen Partei - den Marktwert der Kernkraftwerke in einem offenen Strommarkt reduzieren, und der Staat müsste folglich bei einer vorzeitigen Stilllegung weniger Schadenersatz zahlen. Die grosse Mehrheit der schwedischen Bevölkerung ist gegen das politisch motivierte Abschalten ihrer Kernkraftwerke.
Quelle
M.S. nach NucNet, 26. August und 9. September 1999