Swissnuclear zur Unterzeichnung der Abkommen über die Kernenergie-Haftpflicht

Die Swissnuclear, Fachgruppe Kernenergie der Swisselectric, hat anlässlich der Unterzeichnung der Protokolle zur Änderung der Pariser- und Brüsseler-Abkommen über die Kernenergie-Haftpflicht die folgende Stellungnahme abgegeben.

23. Feb. 2004

Die Swissnuclear ist der Zusammenschluss der schweizerischen Kernkraftwerksbetreiber, also der frühere Unterausschuss Kernenergie (UAK) der Überlandwerke.

«Die Swissnuclear legt Wert auf die Feststellung, dass die erneuerten Paris-Brüssel-Abkommen an der Deckungsverpflichtung der Schweizer KKW-Betreiber kaum etwas ändern. Neu ist vor allem, dass die Unterzeichnerstaaten sich substantiell an der Deckungsvorsorge beteiligen und damit ihr Interesse an einer sicheren Nutzung der Kernenergie manifestieren. Konkret setzt sich die Mindestdeckungssumme von EUR 1,5 Mrd. gemäss den Paris-Brüssel-Konventionen aus 3 Teilen zusammen: Mindestens EUR 700 Mio. durch KKW-Inhaber, maximal EUR 500 Mio. durch den Standortstaat sowie maximal EUR 300 Mio. durch die Gemeinschaft der Unterzeichnerstaaten.

Die EUR 700 Mio. entsprechen recht genau der bisherigen schweizerischen Regelung von CHF 1 Mrd. + CHF 100 Mio. für Zinsen und Verfahrenskosten. Es ist nicht bekannt, dass irgendein Unterzeichnerstaat die Deckungssumme für die KKW-Inhaber höher ansetzen will - mit Ausnahme von Deutschland, das ausstiegsorientiert im Jahr 2002 auf EUR 2,5 Mrd. erhöht hat.»

Quelle

Swissnuclear, 24. Februar 2004

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