Swisselectric zum KHG: Keine Erhöhung der Haftpflichtsumme für KKW-Betreiber
Die Swisselectric begrüsst das Ziel des Bundesrates, die kürzlich revidierten internationalen Kernenergiehaftungsabkommen zu ratifizieren.
Die neuen international gültigen Haftpflichtdeckungssummen für KKW-Betreiber entsprechen weitgehend der heutigen Regelung in der Schweiz. Die Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes geht aber darüber hinaus. Dies lehnt die Swisselectric strikt ab. Die einseitige Erhöhung der Deckungssumme für Schweizer Betreiber auf 2,25 Milliarden Franken wäre ein Nachteil im internationalen Wettbewerb und damit eine hausgemachte Diskriminierung der Schweizer Stromproduzenten.
Im Bereich der Kernenergiehaftpflicht nahm die Schweiz bislang eine Sonderstellung ein: Der Grundsatz der unbegrenzten Haftung der KKW-Betreiber und der Deckungssumme von einer Milliarde Franken waren mit einer Ratifizierung der internationalen Kernenergiehaftungsabkommen nicht vereinbar. In den meisten anderen Staaten existierten zum Teil deutlich tiefere Deckungssummen.
Inzwischen hat sich die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen der kürzlich revidierten Übereinkommen von Paris und Brüssel auf eine wesentliche Erhöhung der Deckungssumme für die KKW-Betreiber geeinigt. Neu beträgt die Deckungssumme für den Betreiber einer Kernanlage mindestens 700 Millionen Euro (umgerechnet rund CHF 1 Mrd.). Damit haben sich die anderen Staaten der schweizerischen Deckungshöhe angeglichen. Die Swisselectric befürwortet denn auch die Ratifizierung der revidierten Abkommen durch die Schweiz.
Für die Swisselectric ist klar, dass sich mit der Angleichung der internationalen an die schweizerische Regelung die Erhöhung der Deckungsvorsorge für die schweizerischen KKW-Betreiber erübrigt. Die Vernehmlassungsvorlage sieht jedoch die einseitige Erhöhung der Deckungssumme auf 2,25 Milliarden Franken zu Lasten der Betreiber vor. Dies ist eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der einheimischen Stromproduktion.
Eine höhere Haftpflichtsumme bringt der Bevölkerung zudem weder zusätzliche Sicherheit noch anderweitigen Mehrnutzen. Die Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke ist das Resultat des verantwortungsvollen Betriebes, des qualifizierten Personals, des regelmässigen Unterhaltes sowie den Investitionen in die Sicherheit, und nicht der Höhe der Haftpflichtsumme.
Quelle
M.A. nach Swisselectric, Medienmitteilung, 1. November 2005
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