Strommengenübertragung: Vattenfall geht vor Bundesverwaltungsgericht
Der Rechtsstreit um die Übertragung von Stromproduktionsmengen für einen längeren Betrieb des deutschen Kernkraftwerks Brunsbüttel geht vor das Bundesverwaltungsgericht. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig-Holstein will die Betreiberin Vattenfall die Möglichkeit der Übertragung von Strommengen aus dem Kontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel von den Bundesrichtern klären lassen. Das OVG hatte am 16. Januar 2008 die Ablehnung eines entsprechenden Antrags durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zunächst bestätigt.
Die Vattenfall hatte im März 2007 beantragt, 15 Mrd. kWh aus dem Kontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel zu übertragen. Dadurch könnte das Kernkraftwerk Brunsbüttel rund zweieinhalb Jahre länger betrieben werden. Die für Brunsbüttel im Atomvertrag festgeschriebenen Stromproduktionsrechte ermöglichen einen Betrieb bis voraussichtlich ins erste Halbjahr 2010.
Das BMU hatte den Antrag im August 2007 abgelehnt, worauf die Vattenfall gegen diesen Entscheid Klage eingereicht hat. Die Übertragung von Strommengen sei vom Atomgesetz ausdrücklich vorgesehen, hielt die Vattenfall damals fest. Das Kontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich stelle dabei einen Sonderfall dar. Das Umweltministerium vertritt die Auffassung, Strommengen aus diesem Kontingent könnten nicht auf Brunsbüttel übertragen werden. Die Vattenfall vertritt dagegen die Auffassung, dass eine Übertragung von Mülheim-Kärlich-Mengen auch auf Brunsbüttel möglich ist. Diese Position werde laut Vattenfall auch durch Rechtsgutachten belegt sowie vom Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium vertreten.
Die Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Brunsbüttel verfolgt die Vattenfall zudem mit einem weiteren Antrag. Demnach soll eine Strommenge vom jüngeren Kernkraftwerk Krümmel übertragen werden. Die Prüfung dieses Antrags durch das BMU, die eine vergleichende Sicherheitsanalyse beider Kraftwerke erfordert, ist noch nicht abgeschlossen.
Urteil im Fall Biblis-A Ende Februar 2008
Am 27. Februar 2008 wird der Hessische Verwaltungsgerichtshof über die von der RWE beabsichtigte Übertragung eines anderen Teils des Mülheim-Kärlich-Kontingents auf die RWE-Einheit Biblis-A verhandeln. Diesen Zustimmungsantrag hatte das BMU im Mai 2007 abgelehnt, da laut BMU auch Biblis-A nach dem Atomgesetz nicht zu den Anlagen gehört, auf die RWE ihre für Mülheim-Kärlich zugebilligten Strommengen übertragen kann.
Quelle
M.A. nach Vattenfall und BMU, Pressemitteilungen, 16. Januar, und Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Medieninformation, 17. Januar 2008
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