Stilllegungsgesuch für Mühleberg eingereicht

Erstmals in der Schweiz ist der Prozess für die endgültige Ausserbetriebnahme und die Stilllegung eines kommerziellen Kernkraftwerkes formell eingeleitet worden. Die BKW AG hat am 18. Dezember 2015 bei den Behörden das Stilllegungsgesuch für ihr Werk in Mühleberg eingereicht.

22. Dez. 2015
Hermann Ineichen, Leiter Produktion und Konzernleitungsmitglied der BKW (links), überreicht Franz Schnider, Vizedirektor des Bundesamts für Energie (BFE), das Stilllegungsgesuch für das Kernkraftwerk Mühleberg.
Hermann Ineichen, Leiter Produktion und Konzernleitungsmitglied der BKW (links), überreicht Franz Schnider, Vizedirektor des Bundesamts für Energie (BFE), das Stilllegungsgesuch für das Kernkraftwerk Mühleberg.
Quelle: BKW

Das Verfahren für die endgültige Ausserbetriebnahme und die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg hat formell begonnen. Am 18. Dezember 2015 reichte die Betreiberin BKW beim zuständigen Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) das Stilllegungsgesuch ein. Dieses umfasst neben den rechtlichen Anträgen den konzeptionellen Rahmen des Stilllegungsprojektes, den sogenannten Hauptbericht. Dazu kommt je ein Teilbericht zu Störfallbetrachtungen und Notfallschutzmassnahmen, zur Umweltverträglichkeit und zur Sicherung.

Hermann Ineichen, Leiter Produktion und BKW-Konzernleitungsmitglied, bezeichnete das Einreichen des ersten Stilllegungsgesuchs für ein Kernkraftwerk in der Schweiz als «wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg». Damit steige die BKW nun in das mehrjährige Stilllegungsverfahren ein. Die BKW plane, den Leistungsbetrieb von Mühleberg spätestens im Dezember 2019 endgültig einzustellen. Voraussetzung dafür sei, dass bis dahin sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen laut BKW, dass die Risiken für Verzögerungen bei Stilllegungsprojekten weniger bei den technischen Herausforderungen liegen, sondern vielmehr bei rechtlichen Verfahren. Entsprechend habe die BKW die nötigen Unterlagen frühzeitig erarbeitet und eingereicht.

Behörden überprüfen nun das Stilllegungsprojekt

Nun prüft das Bundesamt für Energie (BFE) unter Einbezug der zuständigen Fachbehörden die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) prüft die sicherheitstechnischen Aspekte der Unterlagen und verfasst dazu ein Gutachten zuhanden des Uvek im Auftrag des BFE. Das Gutachten wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2017 vorliegen.

Die öffentliche Auflage der Unterlagen beginnt voraussichtlich Anfang April 2016. Sie dauert 30 Tage. Parallel dazu wird das BFE die Kantone Bern, Solothurn, Freiburg, Neuenburg und Waadt sowie die zuständigen Fachbehörden des Bundes auffordern, zum Stilllegungsprojekt Stellung zu nehmen. Gemäss dem aktuellen Zeitplan erlässt das Uvek bereits Mitte 2018 die Stilllegungsverfügung. Dies soll gewährleisten, dass auch ein mögliches Rechtsmittelverfahren rechtzeitig vor der Ausserbetriebnahme abgeschlossen werden kann.

Quelle

S.Ry. nach BKW, BFE und Ensi, Medienmitteilungen, 18. Dezember 2015

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