Stilllegungsentscheid für Oskarshamn-1 und -2
Am 14. Oktober 2015 wurde an einer ausserordentlichen Aktionärsversammlung der OKG AB wie erwartet entschieden, die beiden Einheiten Oskarshamn- 1 und -2 vorzeitig stillzulegen.
Die Mehrheitsaktionärin der OKG, die E.On Sverige AB, kündigte im Juni 2015 ihre Absicht an, die Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Oskarshamn vorzeitig vom Netz zu nehmen. Ein Weiterbetrieb von Oskarshamn-1 (BWR, 473 MW) und Oskarshamn-2 (BWR, 638 MW) lohne sich nicht, weil dazu nochmals erhebliche Investitionen in Modernisierungsarbeiten und insbesondere in ein neues Kühlsystem erforderlich wären, begründete die E.On ihre Absicht. Demnach soll Block 1 zwischen 2017 und 2019 endgültig ausser Betrieb genommen werden. Block 2 wird nicht mehr in Betrieb genommen.
Die OKG teilte nach der Aktionärsversammlung mit, dass die Pläne der E.On gutgeheissen wurden. Die mit einem Anteil von 45,5% an der OKG beteiligte Fortum Oyj hatte das Nachsehen. Das finnische Unternehmen wollte die Stromerzeugung mit den beiden Blöcken fortsetzen.
Für Oskarshamn- 2 sollen nun keine weiteren Investitionen vorgenommen werden. Die Einheit ist seit 2013 für Nachrüstungen abgeschaltet. Es ist vorgesehen, den Siedewasserreaktor bis zur endgültigen Ausserbetriebnahme nicht wieder anzufahren. Am bestehenden Betriebsplan von Oskarshamn-1 hält die OKG fest. Das definitive Abschaltdatum werde festgelegt, wenn ein Stilllegungsplan ausgearbeitet sei. Oskarshamn-3 – die jüngste und mit 1400 MW leistungsstärkste Siedewasserreaktoreinheiten am Standort – bleibe unverändert in Betrieb.
In Schweden verfügen derzeit zehn Einheiten über eine Betriebsbewilligung. Ihr Anteil am schwedischen Strommix betrug 2014 rund 40%.
Quelle
M.B. nach OKG, Medienmitteilung, 14. Oktober 2015
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