Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen: Jahresberichte 2007 veröffentlicht

Die von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Fonds, der Entsorgungs- und der Stilllegungsfonds, haben 2007 aufgrund der globalen Finanzturbulenzen ein schwaches Ergebnis erzielt. In den Fonds befanden sich Ende 2007 insgesamt rund CHF 4,3 Mrd. Dies geht aus den aktuellen Jahresberichten hervor.

25. Sep. 2008

Die beiden Fonds wurden gegründet, um die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sowie für die Stilllegung der ausgedienten Kernanlagen zu decken. Ende 2007 belief sich das angesammelte Kapital des Entsorgungsfonds für Kernanlagen auf CHF 3,013 Mrd. (2006: 3,030 Mrd.). Bei einer Anlagerendite von -0,7% (2006: +6,59%) weist die Betriebsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 17 Mio. (2006: Gewinn von rund 185 Mio.) aus. Das Kapital des Stilllegungsfonds für Kernanlagen betrug Ende 2007 CHF 1,322 Mrd. (2006: 1,324 Mrd.). Bei einer Anlagerendite von -0,13% (2006: +5,84%) weist die Betriebsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 2 Mio. (2006: Gewinn von rund 72 Mio.) aus. Da die Anlagestrategie der Fonds auf einen langen Zeithorizont ausgerichtet ist, kann sie in Auf- und Abschwungphasen der Märkte stabil weitergeführt werden, schreibt das Bundesamt für Energie in seiner Medienmitteilung.

Neue Verordnung seit 1. Februar 2008

Auf den 1. Februar 2008 wurden die bisher getrennten Verordnungen und Reglemente der beiden Fonds zu einer einzigen Verordnung zusammengeführt, der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV). Die wichtigste Neuerung ist die Erhöhung der angenommenen Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 40 auf 50 Jahre. Diese dient als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie zur Festlegung der Fondsbeiträge. Die neue angenommene Betriebsdauer hat keinen Zusammenhang mit der tatsächlichen Betriebsdauer der Kernkraftwerke oder mit energiepolitischen Grundsatzentscheiden über die weitere Nutzung der Kernenergie in der Schweiz.

Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage wurden die Stilllegungs- und Entsorgungskosten im Rahmen von Kostenstudien neu berechnet. Die längere angenommene Betriebsdauer von 50 Jahren führt in beiden Fonds zu Überschüssen von insgesamt rund CHF 525 Mio., die den Betreibern zurückerstattet werden müssen. Die Rückerstattungen erfolgen in den nächsten Jahren auf Antrag der Beitragspflichtigen.

Quelle

M.A. nach Bundesamt für Energie, Medienmitteilung, 19. September 2008

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