Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds überprüft
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds hinsichtlich des Haftungsrisikos des Bundes untersucht. Sie kommt zum Schluss, der Bund trage ein hohes finanzielles Risiko und die Kernkraftwerksbetreiber übten einen zu grossen Einfluss auf die Fonds aus. Swisselectric – der Dachverband der Schweizer Stromunternehmen – hat sich in einer Medienmitteilung vom EFK-Prüfbericht distanziert: «Die zentralen Darstellungen und Schlussfolgerungen sowie die daraus abgeleiteten Empfehlungen treffen nicht zu, weil sie auf falschen Prämissen beruhen.»
Die EFK untersuchte im Rahmen des Prüfprogramms 2014 die Corporate Governance beim Stilllegungs- und beim Entsorgungsfonds. Sie ist der Ansicht, dass die Governance-Struktur der Fonds in der heutigen Form nur bedingt geeignet sei, die verursachergerechte Finanzierung der Entsorgung der Nuklearabfälle sicherzustellen. Der Bund trage mittelfristig ein grosses finanzielles Risiko, während die Kernkraftwerksbetreiber einen massgeblichen Einfluss auf die Führung der Fonds innehätten. Die EFK empfiehlt dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) dringend, die Zuständigkeiten für den Vollzug und die Aufsicht zwischen den Strukturen der Fonds und den beteiligten Bundesämtern zu entflechten. Die EFK kritisiert zudem, dass die Kostenstudien von einem «idealen Szenario» ausgingen. Risiken und potenzielle Mehrkosten aus Verzögerungen durch Einsprachen oder durch Verschärfungen der Umweltauflagen würden nach deren Identifikation erst in der nächstfolgenden Kostenstudie berücksichtigt. Aufgrund der Beitragsberechnung sei der Strom in den letzten Jahren zu günstig verkauft worden.
Ensi trat aus Kostenausschuss aus
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) sei Anfang September 2014 aus dem Kostenausschuss der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ausgetreten, teilte es mit. Als Grund gab das Ensi seine Kontrollfunktion an. Es überprüfe alle fünf Jahre die technischen Aspekte der Kostenstudie für Stilllegung und Entsorgung. Den Auftrag dazu erhalte sie von der Kommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds. Das Ensi gehe davon aus, dass es auch künftig das Entsorgungsprogramm der Nagra, die Stilllegungsplanungen der Kernkraftwerke und die technischen Aspekte der Kostenstudien prüfen werde. Deshalb sei eine weitere Einsitznahme im Kostenausschuss nicht angebracht, erklärte Michael Wieser, Leiter des Aufsichtsbereichs Entsorgung beim Ensi, in einer Medienmitteilung.
Kritik der swissnuclear
Die swissnuclear distanzierte sich umgehend vom Prüfbericht. Dem Bericht lägen wesentliche sachliche Mängel zugrunde, die zu falschen Darstellungen und Empfehlungen geführt hätten. So sei die Entsorgung radioaktiver Abfälle Aufgabe der Verursacher und nicht des Bundes. Die Betreiber der fünf Schweizer Kernkraftwerke seien sich ihrer Verantwortung bewusst. Das finanzielle Risiko für den Bund sei äusserst gering, denn die Betreiber müssten nötigenfalls mit ihrem ganzen Vermögen für die Kosten von Stilllegung und Entsorgung aufkommen. Die dafür notwendigen Gelder würden in die beiden Fonds ausgelagert, damit der Bund jederzeit den Zugriff darauf sicherstellen könne. Die Fonds seien auch nach schwierigen Börsenjahren auf Kurs. Von einer Finanzierungslücke könne nicht die Rede sein, betonte die swissnuclear. Die Empfehlung, die Organe der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ausschliesslich mit unabhängigen Mitgliedern zu besetzen, gehe von der falschen Prämisse aus, dass die Fonds das Kosten- und Anlagerisiko trügen. Dieses liege gemäss Kernenergiegesetz jedoch bei den Betreibern, denen auch die Mittel in den Fonds gehörten. Es wäre unhaltbar, wenn die Betreiber nicht mehr in den Fonds vertreten wären.
Quelle
M.A. nach swisselectric, Medienmitteilung, 26. November, EFK, Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, Prüfung der Governance, 1. September, Ensi, Medienmitteilung, 26. November 2014